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Blawg

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06.10.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Brigitte Birnbaum,
Die Anwältin und die Realität II

Die Anwältin und die Realität II


Die Rechtsanwaltskammer Wien freut sich jedes Jahr über neue weibliche Mitglieder in ihren Reihen. Wir beobachten leicht steigende Zahlen: 2012 waren 590 Rechtsanwältinnen in die Liste eingetragen (in Österreich: 1109), 2013 konnten wir bereits 632 Kolleginnen in unseren Reihen zählen (in Österreich: 1161). Es ist eine Freude zu beobachten, dass unser Beruf offensichtlich vielen Frauen spannende Chancen bietet. Bedauerlicherweise müssen wir aber als Interessensvertretung zur Kenntnis nehmen, dass viele junge Frauen spätestens dann an die Grenzen der selbständigen freiberuflichen Tätigkeit stoßen, wenn die Familiengründung ansteht.

Die Länderkammern setzen deshalb Initiativen, um die Kolleginnen in dieser schwierigen Phase im Beruf zu halten. So ist in Wien die Befreiung von der Verfahrenshilfe bei Geburt oder Adoption eines Kindes für die maximale Dauer von 3 Jahren möglich, ebenso die Reduktion der Beiträge für die Versorgungseinrichtung (Teil A und B) für 12 Monate. Der Kammerbeitrag kann für ein Jahr ab der Geburt eines Kindes oder ab der Annahme an Kindes Statt auf den für Rechtsanwaltsanwärter maßgeblichen (verminderten) Betrag herabgesetzt werden. In jedem Fall ist die rechtzeitige Antragstellung erforderlich.
In Tirol wurde ein Substitutionspool geschaffen, um Rechtsanwältinnen in den ersten sechs Monaten nach der Geburt eines Kindes durch unentgeltliche Übernahme von Substitutionen zu unterstützen.
Wir sind ein Stand, der stolz darauf ist, dass wir autonom unsere Belange bestimmen und verwalten. Das erfordert viel Engagement aller Mitglieder. Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns über Initiativen zum Wohl unseres Standes – und speziell jene zum Wohle unserer weiblichen Mitglieder.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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