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22.09.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Elisabeth Rech,
Die Anwältin und die Realität

Es ist eine Tatsache, dass die Rechtsberufe für Frauen besonders interessant sind. Das zeigt sich nicht nur in den offiziellen Studierendenzahlen der Universitäten, sondern auch in den eigenen Statistiken: In Wien ist rund die Hälfte der RechtsanwaltsanwärterInnen weiblich (46, 7 Prozent), zur Rechtsanwaltsprüfung treten noch genauso viele Frauen an, nämlich 47,4 Prozent. Wenn es dann tatsächlich darum geht, aktiv in den Beruf einzusteigen, sehen wir mit Bedauern wie das große Potential dieser Rechtsanwältinnen mit solider Ausbildung schwindet: In die Liste der Rechtsanwälte werden dann nur noch 39,2 Prozent der Kolleginnen eingetragen; im Beruf selber sind dann – österreichweit – nur noch 20,35 Prozent Rechtsanwältinnen tätig. Woran liegt das? Mit Sicherheit liegt es nicht an der Tätigkeit an sich. Denn der Beruf der Rechtsanwältin ist spannend und abwechslungsreich. Wie erfolgreich und von Klienten geschätzt sie sind, beweisen die Advokatinnen Tag für Tag. Aber, und das ist das wesentliche Hindernis, dieser Beruf ist nicht familienfreundlich. Das ist die Realität. Wir als Standesvertretung haben dies nicht bloß zur Kenntnis zu nehmen, sondern Bedingungen zu ermöglichen, um diese gut qualifizierten Frauen im Stand zu halten und sie zu unterstützen, damit Beruf und Kind vereinbar werden. Die Interessenvertretung der RechtsanwältInnen hat dazu vor zwei Jahren eine Arbeitsgruppe „Frau in der Rechtsanwaltschaft“ gegründet. Beim Anwaltstag am 25./26. September in Hall in Tirol gibt es dazu einen Workshop, der Rollen- und Klischeebilder hinterfragt. Im Standesrecht gelten bereits Regelungen für (werdende) Mütter. Um für sie ein Leben mit Beruf und Kindern zur normalen Realität werden zu lassen, haben wir aber noch viel zu tun.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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