Blawg
hier finden sie die Blawgeinträge.15.09.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Stefan Prochaska,
Selbstanzeige versus Steuersenkung
Während der neue Finanzminister zu Recht vom Sparen spricht, wird vorab an der Schraube für Mehreinnahmen gedreht. Die Finanzstrafgesetznovelle 2014 tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft und verschärft die Bestimmungen zur Selbstanzeige deutlich. Während Selbstanzeigen bislang straffrei waren und erst im Wiederholungsfall zu einer Abgabenerhöhung von 25 % führten, ist ab 1. Oktober bereits für die erste Selbstanzeige eine Abgabenerhöhung von 5 % zu bezahlen. Zusätzlich wird
die strafbefreiende Wirkung einer wiederholten Selbstanzeige hinsichtlich desselben Abgabenanspruches ausdrücklich ausgeschlossen und zwar unabhängig vom Verschuldensgrad.
Wird die Selbstanzeige anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nach deren Anmeldung oder sonstiger Bekanntgabe erstattet, kann in Zukunft für grob fahrlässige oder vorsätzliche Finanzvergehen nur unter Bezahlung eines Strafzuschlages Straffreiheit erreicht werden. Der Strafzuschlag ist nach Höhe der Abgabenverkürzung gestaffelt und liegt zwischen 5 und bei über 250.000 Euro gar bei 30 Prozent.
Die parlamentarischen Materialien sowie der Ausschussbericht des Nationalrates sprechen für das Jahr 2014 von von 150 Mio. Euro bis 2018 insgesamt sogar von 260 Mio. Euro Einnahmen. Dass diese Maßnahmen wieder einmal die Steuerzahler treffen, lässt sich nicht bestreiten. Es bleibt aber zu hoffen, dass dieses Mal wirklich und endlich mit dem Sparen begonnen wird. Die zentralen Themen
dabei sind längst identifiziert: Verwaltung und Pensionen, somit zwei echt heiße Eisen. Diese heißen Eisen wirklich konsequent anzugehen verlangt Mut und Entschlossenheit. Beides wünschen wir der Regierung und vor allem dem neuen Finanzminister Schelling.