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hier finden sie die Blawgeinträge.10.09.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Brigitte Birnbaum,
Gelassenheit tut not
Immer öfter sehen Politiker, Kommentatoren, Agitatoren den „Rechtsstaat in Gefahr“. Dieser Ruf ertönt regelmäßig, wenn jeman dem ein Urteil, ein Bescheid, eine Polizei-Aktion nicht passt. Jedoch: Er ist meist total unberechtigt. Gewiss gibt es Gesetze, über die Diskussionen am Platz sind. Solche initiiert die Rechtsanwaltskammer auch immer wieder. In einem guten Rechtsstaat sollten aber alle respektieren, dass am Ende einzig das demokratisch gewählte Parlament – mit oder ohne Volksabstimmung – Gesetze ändert. Zurufe führen höchstens zu wenig durchdachten Anlassgesetzen. Es halten immer jene Bestimmungen am besten, die vorher in aller Ruhe durchdacht worden sind. Noch viel weniger sind bei Einzelentscheidungen Behauptungen über eine Bedrohung des Rechtsstaats angebracht, auch wenn diese naturgemäß oft „gegen“ jemanden ausfallen (was selten große Glücksgefühle auslöst). Gerade die Unabhängigkeit richterlicher Entscheidungen ist sogar das wichtigste Merkmal eines Rechtsstaats! Niemand sollte daher von außen Druck auf die Gerichte ausüben, der nicht selber den Rechtsstaat gefährden will. Wenn etwa ein Gericht anordnet, dass ein Haus zu räumen ist, dann hat die Polizei im Rechtsstaat eine einzige Pflicht: Sie hat diese Anordnung voll umzusetzen und lediglich darüber nachzudenken, wie sie das tut. Genauso wenig ist der Rechts staat bedroht oder ein Gesetz zu ändern, weil ein Strafgericht jemanden freispricht oder verurteilt. Auch wenn es immer Fehlurteile geben wird: Fast immer haben sich Richter viel intensiver ein Bild vom Fall gemacht als jene, die da von außen ihren aufgeregten Kommentar abgeben. Der Rechtsstaat braucht vor allem eines: Gelassenheit. Und er ist nur dann bedroht, wenn Politik oder Medien Druck auf ihn ausüben.