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hier finden sie die Blawgeinträge.27.08.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Michael Auer,
EU und Umwelt
Vor dem Sommer wurde die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) neu gefasst, womit vor allem die Abschätzung allfällig möglicher Umweltauswirkungen projektbezogen vereinfacht wird. Die Mitgliedsstaaten haben diese Vorschriften, womit der Schutz der Umwelt verbessert und der Verwaltungsaufwand abgebaut werden soll, bis spätestens 16. 5. 2017 umzusetzen. Österreich hat damit die Pflicht, alle Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren zu vereinfachen. Die Fristen für bestimmte Verfahrensabschnitte sind neu zu regeln, Entscheidungen müssen innerhalb eines vertretbaren Zeitraums getroffen werden. Vereinfacht wurde das so genannte Screening-Verfahren zur Feststellung, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung überhaupt erforderlich ist. UVP-Berichte müssen für die Öffentlichkeit verständlicher werden, vor allem was die Prüfung von Alternativen zum vorgeschlagenen Projekt betrifft. Wesentlich ist, dass die Qualität und der Inhalt dieser Berichte verbessert werden müssen. Die zuständige Behörde ist verpflichtet, ihre Objektivität nachzuweisen, damit Interes senkonflikte vermieden werden. Jede Genehmigungsentscheidung ist verständlich und nachvollziehbar zu begründen und für die Öffentlichkeit transparent zu machen. Bei Projekten mit erheblich nachteiligen Auswirkungen müssen die Mitgliedsstaaten Verfahren festlegen, die eine besondere Überwachung dieser Projekte sicherstellen. Dabei müssen Mehrfachüberwachungen und unnötige Kosten vermieden werden. Auf die Umsetzung dieser Vorschriften in österreichisches Recht dürfen wir gespannt sein. Fragen Sie Ihre Rechtsanwältin oder Ihren Rechtsanwalt, was dabei in Anbetracht der erheblichen Dauer einzelner Verfahren schon heute zu bedenken ist.