Kontakt
office@rakwien.at
Tel.: +43 1 533 27 18-0

Anmeldung:
Erste Anwaltliche Auskunft
(Montag bis Mittwoch ab 08:00)

beratung@rakwien.at
Tel.: +43 1 533 27 18-46

Klient:innenservice
(Donnerstag ab 08:00)

beratung@rakwien.at
Tel.: +43 1 533 27 18-46


Blawg

hier finden sie die Blawgeinträge.

23.06.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Elisabeth Rech,
Kammerwahlen

Kammerwahlen


Tatsächlich – ein Jahr ist seit der letzten Wahl im Rahmen der Plenarversammlung der Rechtsanwaltskammer Wien vergangen: Und wieder sind alle Wiener Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie Konzipienten und Konzipientinnen zur Stimmabgabe in der Wahlzelle aufgerufen.
Macht das Sinn?
Die Frage ist klar zu bejahen. Sie haben über diese – Ihre – Standesvertretung ein direktes Mitspracherecht an der politischen Gestaltung der Republik und in Europa. Das sollte allen wichtig sein, geht es doch um die Sicherung demokratischer und rechtsstaatlicher Ordnungen, für die die Rechtsanwaltschaft steht und die zu verteidigen sie prädestiniert ist. Daher wollen und müssen wir Rechtsanwälte – vor allem auch im Interesse unserer Mandanten, der Bürger in diesem Land und in Europa – gehört werden.

4000 Kammermitglieder der Rechtsanwaltskammer Wien sind in der Lage, sich Gehör zu verschaffen! Wenn
wir unseren Berufsstand als Garanten des Rechtsstaates sehen, wenn wir Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und das Privileg, nur unseren Mandanten gegenüber verpflichtet sein zu dürfen, als Grundrecht eines jeden Bürgers in einem Rechtsstaat verteidigen wollen, dann müssen wir uns bewusst sein, dass unsere Standesvertretung auch mit einem entsprechend erkennbaren Mandat ausgestattet sein muss.
 
Autonomie muss ernst genommen, die Zugehörigkeit zur eigenen Standesvertretung gezeigt und durch Wahrnehmung der aktiven Wahlmöglichkeit dokumentiert werden, will man den Gesetzgeber durch das Aufzeigen von Missständen
und berechtigten Anregungen in Gesetzgebungsverfahren mit Gewicht unterstützen und in der politischen Diskussion ernst genommen werden.

Diese Zeit investieren wir – und zwar morgen, am 24. Juni 2014. Denn da finden die Kammerwahlen statt! 

Rechtsanwaltssuche


SUCHEN

Leistungsberichte

Leistungsbericht 2022

Leistungsbericht 2021

Leistungsbericht 2020

Leistungsbericht 2019

Leistungsbericht 2018

Leistungsbericht 2017

Anwaltsakademie

UNIQA Sprechtage Gruppenkranken-Versicherungen

Anwaltsakademie

Wiener RAKBlawg

12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
Lesen Sie mehr

ZUM BLAWGARCHIV