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hier finden sie die Blawgeinträge.14.07.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Michael Auer,
Neue Regeln für Gesellschaften
Neue Regeln für Gesellschaften
Im April 2014 hat die Europäische Kommission ein neues Maßnahmenpaket zum Gesellschaftsrecht und zur Corporate Governance veröffentlicht.
Kernpunkt des Richtlinienvorschlags zur Überarbeitung der Aktionärsrichtlinie sind höhere Transparenzanforderungen an institutionelle Anleger und Vermögensverwalter hinsichtlich ihrer Anlage- und Einbeziehungspolitik. Ein weiterer Schwerpunkt ist die leichtere Identifizierung der Aktionäre. Neu soll auf europäischer Ebene ein Mitspracherecht der Aktionäre bei der Festsetzung von Vergütungen eingeführt werden.
Der Richtlinienvorschlag für Einpersonengesellschaften soll die geltende Richtlinie betreffend GmbHs mit einem einzigen Gesellschafter ersetzen. Alle EU-Mitgliedstaaten haben im
nationalen Recht eine Gesellschaftsform für Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter vorzusehen, die die unionsweite Abkürzung SUP (Societas
Unius Personae) trägt.
EU-weit sollen einheitliche Anforderungen gelten für:
1. Die Möglichkeit einer Online-Eintragung in das Firmenbuch für SUP,
2. die Vorlage einer standardisierten Satzung in allen EU-Sprachen,
3. das Mindestgründungskapital von mindestens 1,- Euro oder einer Einheit der Landeswährung der Mitgliedstaaten, in denen der Euro nicht die Landeswährung ist,
4. einen Bilanztest und die Solvenzbescheinigung im Sinne eines verbesserten Gläubigerschutzes.
Ziel des Vorschlags ist auch, die Gründung von (Tochter-) Gesellschaften in anderen Mitgliedstaaten zu erleichtern.
Weiterführende Details fragen Sie Ihre Rechtsanwältin oder Ihren Rechtsanwalt.