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hier finden sie die Blawgeinträge.14.04.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Elisabeth Rech,
Endlich!
Wir haben immer wieder gewarnt. Wir sind regelmäßig dagegen aufgetreten. Doch man hat nicht auf uns Rechtsanwälte (und andere) gehört. Die Regierungen sind dem alle Überwachungswünsche erfüllenden Mantra „Krieg gegen den Terror“ gefolgt. Jetzt wissen wir, wir hatten recht. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat es verkündet: Die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten ist ungültig.
Das Urteil enthält einen für den Bürger der EU ganz wichtigen Satz: Die Bekämpfung organisierter Kriminalität und des Terrorismus kann für sich genommen die Erforderlichkeit einer Speicherungsmaßnahme, wie sie die Richtlinie vorsieht, nicht rechtfertigen. Wie lange haben wir auf diese Feststellung gewartet, dass Sicherheit nicht über allem steht und die Grundrechte des Bürgers vom Staat zu schützen sind. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Sie ist nur im letzten Jahrzehnt in den Köpfen der Regierungsparteien innerhalb der EU verloren gegangen. Sei es aus Gehorsam gegenüber den USA, aus Machtstreben oder aus Angst – Jahr für Jahr öffneten Politiker auf allen Ebenen die Tür zum Überwachungsstaat ein bisschen mehr.
Jetzt hat sich der Europäische Gerichtshof dagegen gestemmt und klar gemacht, dass die Öffnung in keiner Relation zum Nutzen der Menschen steht. Er verlangt den Schutz durch den Richter, mehr Schutz der Daten gegen Missbrauch und ihre Speicherung innerhalb der Union, die unwiderrufliche Vernichtung nach Ablauf der Speicherfrist.
Was am Wichtigsten ist: Er stellt sich gegen eine Überwachung ohne konkreten Verdacht.
Für alle Politiker innerhalb der EU müsste es verpflichtend sein, dieses Urteil genau zu studieren und zu erkennen: Das Mantra vom „War against Terror“ hat an Macht verloren.