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hier finden sie die Blawgeinträge.07.04.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Brigitte Birnbaum,
Sachverständige auf dem Prüfstand
Sachverständige auf dem Prüfstand
Im Obersten Gerichtshof herrscht offenbar dicke Luft. Das ist nun auch nach außen gedrungen. Das erzeugt für den Rechtsstaat und insbesondere für Rechtsanwälte ein mulmiges Gefühl.
Das Stichwort „Sachverständige“ ist eines, das jeden um diesen Rechtsstaat Besorgten angeht. Es führt zumindest zu zwei ganz essentiellen Anmerkungen.
Die eine: Es werden Fragen zu oft Sachverständigen zur Beurteilung vorgelegt. Das verzögert Verfahren, das macht sie unnötig teuer. Was mit guter Rechtskenntnis und allgemeiner Erfahrung zu regeln ist, sollte auch direkt so geschehen.
Die zweite Anmerkung: In Strafsachen ist es rechtsstaatlich nicht in Ordnung, dass Sachverständige, die in Ermittlungsverfahren für die Staatsanwaltschaft (bei allem Respekt vor der Objektivitätspflicht dieser Behörde) tätig wurden, im Hauptverfahren als objektive Gerichtssachverständige beschäftigt werden. Psychologisch wird man im Laufe eines Verfahrens – wenn man es schon einmal in Gang gebracht und nicht eingestellt hat – automatisch zur Partei.
Beispielsweise haben Sachverständige Aufträge offen mit der Begründung zurückgelegt, dass die Staatsanwaltschaft unziemlichen Druck auf sie ausgeübt hätte.
Um die Waffengleichheit zu gewährleisten, ist im Hauptverfahren ein Sachverständiger der Verteidigung dem Gerichtssachverständigen gegenüber zu stellen. Lehnt der Gesetzgeber aus (unverständlichen) Kostengründen dieses Modell ab, so ist im Hauptverfahren zumindest ein weiterer Gutachter zu bestellen, der das Gutachten der Anklage kontrolliert.
Hiezu haben die Rechtsanwaltschaft und zuletzt auch der Präsident des Verfassungsgerichtshofes dringenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers geortet.