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Blawg

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31.03.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Michael Auer,
Die schnelle Justiz

Die schnelle Justiz

Die Europäische Kommission hat unlängst die zweite Ausgabe des EU-Justizbarometers veröffentlicht. Die Effizienz der Justiz wird in Europa unter anderem an der Länge der Gerichtsverfahren, der Fallabschlussquote und an der Zahl anhängiger Verfahren gemessen. Österreich liegt bei der Verfahrensdauer – hinter Litauen, Luxemburg und Ungarn – an viertschnellster Stelle. Bei strittigen Zivil- und Handelssachen liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer in Österreich bei 100 Tagen. In Malta benötigt man dafür eine Verfahrensdauer von über 700 Tagen. Beachtlich ist der vierte Rang Österreichs auch im Bereich des allgemeinen Zivilrechtes mit weit unter 100 Tagen; dies im Vergleich zu Portugal mit über 800 Tagen Verfahrensdauer. Aufgrund der extrem hohen Gerichtsgebühren einschließlich der Pauschalgebühren wundert es nicht, dass die Anzahl der strittigen Zivil- und Handelssachen in Österreich wieder relativ gering ist. Auch wenn die Einnahmen der österreichischen Justiz im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gewaltig sind, wird bei den Ausgaben für die Gerichte, gemessen am Euro pro Kopf der Bevölkerung, gespart. Österreich liegt mit über € 90,– pro Kopf auf Platz drei hinter Luxemburg mit mehr als € 140,– und Deutschland mit mehr als € 100,– pro Kopf der Bevölkerung. Mancher wird sich fragen, ob es nicht besser wäre, mehr für die Gerichte auszugeben, damit Österreich, was die Dauer der Insolvenzverfahren betrifft, nicht auf dem sechsten Platz landet und damit Verfahren in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten in erster Instanz nicht durchschnittlich 200 Tage dauern. Fairerweise muss dazu angemerkt werden, dass Österreich, was wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten betrifft, hinter Litauen auf Platz zwei liegt! Alles in allem dürfen wir im europäischen Vergleich unserer Justiz herzlich gratulieren.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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