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hier finden sie die Blawgeinträge.18.03.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Elisabeth Rech,
Hort der Freiheit
Hort der Freiheit
Europa als Hort der Freiheit, der Menschenrechte und der sozialen Sicherheit ist die Vision. Dass diese noch nicht Realität wurde, zeigen die Maßnahmen, die in der letzten Woche von der Europäischen Kommission gesetzt wurden. Neue Vorschriften sollen Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit innerhalb von EU-Mitgliedstaaten beseitigen. Denn – auch wenn dies so mancher nicht glauben mag – auch innerhalb der EU gibt es Staaten, die es mit den Grundrechten nicht so genau nehmen. Dies zu ignorieren oder zu leugnen, weil nicht sein kann, was nicht sein darf, wäre fatal.Mit den neuen EU-Vorschriften wird ein Frühwarnsystem eingeführt, das es der Kommission ermöglicht, nicht wie bisher lediglich auf informellem Weg, sondern mit Entscheidungsbefugnis tätig zu werden. Der Schwerpunkt liegt nach wie vor auf der Kommunikation mit dem betroffenen Staat, aber als schwerste Sanktion ist die Aussetzung der Stimmrechte des Mitgliedstaates vorgesehen. Allerdings muss dies von den EU-Staaten einstimmig beschlossen werden.
Diese Entwicklung wurde durch jüngste Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn und Rumänien beschleunigt. In beiden Fällen geht es um eine Gefährdung der unabhängigen Justiz. Es gibt aber noch andere EU-Staaten, die die Aufmerksamkeit der Kommission verdienten. Ein probater Maßstab für die Rechtsstaatlichkeit in einem Staat ist die Unabhängigkeit seiner RechtsanwältInnen.
Diese Unabhängigkeit ist nicht überall in der EU ausreichend gewährleistet. Bei der Analyse, ob eine Gefahr für die Rechtstaatlichkeit in einem EU-Staat besteht, muss von der Kommission auch die Rechtsanwaltschaft gehört werden. Denn diese artikuliert die Gefahr schon dann, wenn die Mehrheit sie noch ignoriert oder leugnet.