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10.03.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Brigitte Birnbaum,
Adoption und Kindeswohl

Adoption und Kindeswohl

Seit auch der Landwirtschaftsminister ein Experte für Adoptionen ist, steht die Debatte „Adoptionen fremder Kinder durch Homosexuelle“ endgültig in der Öffentlichkeit. Dabei übersehen fast alle, dass hier zwei rechtspolitische Grundsätze frontal aufeinanderstoßen.
Der eine besteht in unserem Konsens, dass es keine negativen Konsequenzen für Menschen geben soll, die Homosexualität praktizieren. Dieser Konsens ist umso wichtiger, als es derzeit in außereuropäischen
Ländern eine in jeder Hinsicht zu verurteilende Strafverschärfung gegenüber Homosexuellen gibt. Der andere Grundsatz besteht in der absoluten Pflicht der Gesellschaft zur Beachtung des Kindeswohls. Dieser
Grundsatz durchzieht als Maxime das gesamte Familien- und Personenrecht. Kinder können sich vor allem in ihren ersten Jahren ja in keiner Weise artikulieren und ihre Interessen vertreten. Daher ist es eine völlig falsche Sicht, wenn ein (mit der Materie freilich nicht vertrauter) Minister nicht primär die Interessen der Kinder sieht.
Solange in der Gesellschaft eine große Gruppe davon überzeugt ist, dass der Idealzustand für ein Kind die Erziehung durch Mutter UND Vater ist, darf ein verantwortungsbewusster Gesetzgeber keine andere Linie beziehen, wenn er die Adoption von Fremdkindern regelt. Im Gegensatz zum veröffentlichten Eindruck wächst auch heute der allergrößte Teil der österreichischen Kinder bei Vater und Mutter auf, der Rest bei oft unfreiwilligen Alleinerziehern. Der Gesetzgeber darf nur dann von diesem Prinzip abgehen, gäbe es zu wenige exzellente Adoptiveltern. Das ist aber nicht der Fall. Ganz im Gegenteil. Lediglich an Pflegeeltern gibt es bisweilen Knappheit. Hier können dann auch andere Lösungen Kindern ein Leben im Heim ersparen.Dennoch finden sich auch dafür wiederum fast nur heterosexuelle Paare.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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