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hier finden sie die Blawgeinträge.24.02.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Stefan Prochaska,
Am Medienpranger
Am Medienpranger
Wir sind wieder mitten drin in Grausamkeiten, die wortreich durch die (Boulevard-) Presse getrieben werden: ein „Sex-Opfer“ in Dubai, eine Studentin und ihr Killer im „Callgirl-Mord“ und jede Menge Politiker und Banker, die, noch ehe sie erstmals vor Gericht stehen, als „Verschwender“, „Prasser“ und „Bonzen“ zu Schuldigen gestempelt werden.Was all jene Menschen gemein haben, die derartige Punzierungen in den Medien über sich ergehen lassen müssen, ist der Umstand, dass sie Opfer sind. Opfer einer haltlosen Berichterstattung, die nicht unterscheidet zwischen einem bloßen Verdacht und einer konkreten Ermittlung, nicht unterscheidet zwischen Fakten und Gerüchten, nicht eingeht auf ein Gerichtsverfahren zur Klärung von Schuld oder Nicht-Schuld, sondern vor allem eines tut: Menschen bloßstellen. Nicht nur jene Studentin, deren Gesicht wegen einer Namensgleichheit fälschlicherweise im „Callgirl-Mord“ als Mordopfer in Wien herhalten musste, leidet unter den Folgen dieser Verwechslung. Der OGH bestätigte übrigens kürzlich, dass die Rechte dieser Studentin nicht nur nach § 6 MedienG (üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung oder Verleumdung), sondern auch nach § 7 (Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereiches) verletzt wurden.
Verbrechensopfer und ihre Angehörigen haben ein Recht darauf, dass ihre Identität und ihre privaten Lebensumstände gewahrt bleiben. Auch Menschen, die im Verdacht stehen, ein Verbrechen begangen zu haben, gewährt der Gesetzgeber diese Persönlichkeitsrechte, selbst wenn sie später tatsächlich der Schuld überführt werden. Wer Schuld auf sich lädt, soll seine Strafe bekommen, aber nicht ewig dafür büßen. Wer allerdings einmal am Medienpranger landet, der hat schon verloren. Die Opfer spüren das ein Leben lang.