Kontakt
office@rakwien.at
Tel.: +43 1 533 27 18-0

Anmeldung:
Erste Anwaltliche Auskunft
(Montag bis Mittwoch ab 08:00)

beratung@rakwien.at
Tel.: +43 1 533 27 18-46

Klient:innenservice
(Donnerstag ab 08:00)

beratung@rakwien.at
Tel.: +43 1 533 27 18-46


Blawg

hier finden sie die Blawgeinträge.

17.02.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Elisabeth Rech,
Aufbruch

Aufbruch

Endlich ist es wieder so weit. Es gibt einen Justizminister, der Gesetzesreformen anstrebt. Im Rahmen seiner „Antrittspressekonferenz“ präsentierte BM Brandstetter ua das Erbrecht und das Strafprozessrecht als jene Rechtsgebiete, die unter einem wesentlichen Reformbedarf leiden. Ein Faktum, auf das die Rechtsanwaltschaft jahrelang hingewiesen hat, zuletzt deutlich hörbar am Anwaltstag 2013 in Klagenfurt.
Die Reform des Erbrechts stand bereits im Regierungsprogramm 2008. Jene des Strafprozessrechtes sollte nach Fertigstellung des Strafprozessreformgesetzes im Jahr 2004 fortgesetzt werden. Das ist jetzt immerhin 10 Jahre her.
Und dennoch wurde weder mit der Reform des Haupt- noch mit der des Rechtsmittelverfahrens begonnen. Nicht dass etwa andere Gesetzesmaterien Vorrang gehabt hätten. Vielmehr war in den letzten Jahren der Reformwille an der jeweiligen Spitze des Bundesministeriums für Justiz enden wollend. Die arbeitsintensiven Projekte blieben daher liegen. Umso größer der Wunsch, einen Minister an der Spitze des BMJ zu haben, der sich ihrer annimmt und den Reformstau abarbeitet. Denn es gibt noch mehr, als das Erbrecht und den Strafprozess. Unter anderem ist das Sachwalterrecht dringend zu behandeln, ebenso das Mietrecht.
Das Zivilprozessrecht harrt einer Überarbeitung, das Sachverständigenwesen ist grundsätzlich zu reformieren. Und noch etwas ist dringend zu tun. Freiheit einschränkende Gesetze sind auf ihre Zweck- und Verhältnismäßigkeit zu evaluieren. Um einiges davon in den nächsten 5 Jahren umzusetzen, bedarf es der Einbeziehung des hervorragenden Beamtenapparates im Hause. Wie die Pressekonferenz gezeigt hat, wurde damit bereits begonnen. Die Rechtsanwaltschaft steht zur Unterstützung zur Verfügung.

Rechtsanwaltssuche


SUCHEN

Leistungsberichte

Leistungsbericht 2022

Leistungsbericht 2021

Leistungsbericht 2020

Leistungsbericht 2019

Leistungsbericht 2018

Leistungsbericht 2017

Anwaltsakademie

UNIQA Sprechtage Gruppenkranken-Versicherungen

Anwaltsakademie

Wiener RAKBlawg

12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
Lesen Sie mehr

ZUM BLAWGARCHIV