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hier finden sie die Blawgeinträge.17.02.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Elisabeth Rech,
Aufbruch
Aufbruch
Endlich ist es wieder so weit. Es gibt einen Justizminister, der Gesetzesreformen anstrebt. Im Rahmen seiner „Antrittspressekonferenz“ präsentierte BM Brandstetter ua das Erbrecht und das Strafprozessrecht als jene Rechtsgebiete, die unter einem wesentlichen Reformbedarf leiden. Ein Faktum, auf das die Rechtsanwaltschaft jahrelang hingewiesen hat, zuletzt deutlich hörbar am Anwaltstag 2013 in Klagenfurt.Die Reform des Erbrechts stand bereits im Regierungsprogramm 2008. Jene des Strafprozessrechtes sollte nach Fertigstellung des Strafprozessreformgesetzes im Jahr 2004 fortgesetzt werden. Das ist jetzt immerhin 10 Jahre her.
Und dennoch wurde weder mit der Reform des Haupt- noch mit der des Rechtsmittelverfahrens begonnen. Nicht dass etwa andere Gesetzesmaterien Vorrang gehabt hätten. Vielmehr war in den letzten Jahren der Reformwille an der jeweiligen Spitze des Bundesministeriums für Justiz enden wollend. Die arbeitsintensiven Projekte blieben daher liegen. Umso größer der Wunsch, einen Minister an der Spitze des BMJ zu haben, der sich ihrer annimmt und den Reformstau abarbeitet. Denn es gibt noch mehr, als das Erbrecht und den Strafprozess. Unter anderem ist das Sachwalterrecht dringend zu behandeln, ebenso das Mietrecht.
Das Zivilprozessrecht harrt einer Überarbeitung, das Sachverständigenwesen ist grundsätzlich zu reformieren. Und noch etwas ist dringend zu tun. Freiheit einschränkende Gesetze sind auf ihre Zweck- und Verhältnismäßigkeit zu evaluieren. Um einiges davon in den nächsten 5 Jahren umzusetzen, bedarf es der Einbeziehung des hervorragenden Beamtenapparates im Hause. Wie die Pressekonferenz gezeigt hat, wurde damit bereits begonnen. Die Rechtsanwaltschaft steht zur Unterstützung zur Verfügung.