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hier finden sie die Blawgeinträge.03.02.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Michael Auer,
Steuern und die EU
Wenn es darum geht, beim Bürger Steuergeld einzuheben, ist auch die Europäische Kommission zur Mitwirkung bereit. Das Programm für die Zusammenarbeit im Zoll- und Steuerwesen (Fiskus) wurde aus Gründen der Effizienz in ein Programm Fiscalis 2020 und ein Programm Zoll 2020 geteilt. Das Europäische Parlament und der Rat sind an einer Förderung der Zusammenarbeit der nationalen Steuerbehörden überaus interessiert. Ziel ist die Kapazitäten der nationalen Steuerbehörden zu erhöhen, um den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union und der Mitgliedsstaaten zu gewährleisten. Im Einzelnen geht es um effizienten Austausch zwischen den nationalen Steuerbehörden und um den Aufbau von IT-Kapazitäten sowie der europäischen Informationssysteme für den Zollbereich und die Schaffung neuer europäischer Informationssysteme für die Durchführung des Zollkodex der Union. Gemeinsames Ziel dieses Programmes mit dem Programm Zoll 2020 ist die effiziente Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und aggressiver Steuerplanung. Wissenswert ist, dass die internationale Amtshilfe in Steuersachen zu unterscheiden ist von der Hilfe bei der Betreibung von Steuerforderungen anderer EU-Mitgliedsstaaten. Für diese Betreibung gilt die sogenannte Betreibungsrichtlinie (2010/24/EU vom 16.3.2010). Die bisherige Lücke betreffend die USt wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 904/210 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der MWSt geschlossen. Im Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung wird die Rechtswirkung eines über die Staatsgrenze hinaus gehenden Hoheitsakts eines Staates immer mehr ausgedehnt. Die Auswirkungen auf den Steuerpflichtigen erfragen Sie am besten bei Ihrem Rechtsanwalt.