Kontakt
office@rakwien.at
Tel.: +43 1 533 27 18-0

Anmeldung:
Erste Anwaltliche Auskunft
(Montag bis Mittwoch ab 08:00)

beratung@rakwien.at
Tel.: +43 1 533 27 18-46

Klient:innenservice
(Donnerstag ab 08:00)

beratung@rakwien.at
Tel.: +43 1 533 27 18-46


Blawg

hier finden sie die Blawgeinträge.

27.01.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Stefan Prochaska,
Verbandsklage II

Verbandsklage II

Wenn dubiose Gewinnzusagen gegen Vorauskasse, aggressive Werbung oder sittenwidrige Klauseln in Verträgen Konsumenten das Leben schwer machen, dann ist die Verbandsklage ein gutes Mittel dagegen. Die individuelle Rechtsdurchsetzung vermag nur das Problem von Einzelnen zu lösen, nicht aber die Probleme vieler Betroffener.
Nur das Instrument der Verbandsklage macht es möglich, die Interessen vieler Menschen gleichzeitig zu vertreten. Das ist gut so und im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geregelt.
Es ist aber Zeit zu hinterfragen, wer stellvertretend für die Einforderung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger tätig werden darf und auf welcher Grundlage dies erfolgen soll.
§ 29 Abs. 1 KSchG enthält eine taxaktive Aufzählung von Institutionen, die berechtigt sind, für Konsumenten Verbandsklagen beziehungsweise „Sammelklagen nach österreichischem Recht“ zu führen. Erfolgreicher Vertreter solcher Klagen ist der Verein für Konsumenteninformation.
Auch die Sozialpartner, der Gewerkschaftsbund und sogar der Österreichische Seniorenrat dürfen Verbandsklagen führen.
Uns Rechtsanwälten ist zwar die Befugnis zuerkannt und ausschließlich vorbehalten, berufsmäßige Parteienvertretung vor Gericht auszuüben. Dennoch dürfen wir als Stand derzeit keine Verbandsklagen führen. Die Erweiterung der Klagsberechtigung auf die Rechtsanwaltskammern wurde seitens der Rechtsanwaltskammer Wien bereits vorgeschlagen.
In dieser Legislaturperiode besteht also die Gelegenheit, dass das Bundesministerium für Justiz für mehr Kostenökonomie und Sicherheit im Dienste der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten sorgt.

Rechtsanwaltssuche


SUCHEN

Leistungsberichte

Leistungsbericht 2022

Leistungsbericht 2021

Leistungsbericht 2020

Leistungsbericht 2019

Leistungsbericht 2018

Leistungsbericht 2017

Anwaltsakademie

UNIQA Sprechtage Gruppenkranken-Versicherungen

Anwaltsakademie

Wiener RAKBlawg

12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
Lesen Sie mehr

ZUM BLAWGARCHIV