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Blawg

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20.01.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Elisabeth Rech,
Evaluierung

Nicht, dass die Ankündigung des neuen Finanzministers vor nächtlichen Routinesitzungen wirklich überrascht hätte: Es soll wieder einmal eingespart werden – natürlich auch bei der Justiz. 41,6 Mio. Euro (8,3 Prozent) muss das Justizministerium aufbringen. Das ist in Anbetracht der Tatsache, dass sich die Justiz selbst erhält und seit Jahren durch Gebührenerhöhungen den Zugang zum Recht beträchtlich erschwert hat, gewaltig. Der Staat und allen voran auch die Justiz könnten aber gezielt sparen. Evaluierung heißt das Zauberwort, von uns Rechtsanwälten oft gefordert, vom Gesetzgeber immer überhört. Seit Jahren werden Reformen und Scheinreformen in die Wege geleitet, ohne die tatsächlichen wirtschaftlichen Folgen abzuwägen und die Effizienz und Verhältnismäßigkeit zu den erlangten Ergebnissen der gesetzten Maßnahmen zu überprüfen. Insbesondere bei der Terrorbekämpfung – und da fällt mittlerweile nahezu alles darunter – scheut man sich, einmal eingeführte und rechtsstaatlich nicht immer  unbedenkliche Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Ganz im Gegenteil, sie werden durch weitere Maßnahmen gedopt. Unter ihrem Motto „Regieren Neu“ wäre die Regierung jetzt gefordert, diese Evaluierung in Angriff zu nehmen. Es ist nie zu spät, gescheiter zu werden. Und es ist keine Schande, seine Meinung zu ändern, wenn es sachlich gerechtfertigt ist. Dies zeigen etwa die Entwicklungen zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Daher: wagen wir es! Evaluieren wir unsere „Anti-Terror-Gesetze“ und lassen wir durch objektive Stellen prüfen, ob sie die Kosten tatsächlich wert sind und ob sie das halten, was uns versprochen wurde. Ein Mehr an Sicherheit, das die Einschränkung der Freiheit des Einzelnen tatsächlich rechtfertigt.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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