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hier finden sie die Blawgeinträge.13.01.2014 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Brigitte Birnbaum,
Die Weisheit der Weisungen eines Weisenrats
Die Weisheit der Weisungen eines Weisenrats
Der neue Justizminister hat nun einen Weisenrat eingesetzt. Dieser begleitet künftig alle Minister-Weisungen an die Strafverfolgungsbehörden. Damit hat er in einer heiklen Causa rasch gehandelt. Das ist lobenswert. Enttäuschend ist freilich, dass die von ihm nominierten drei Weisen allesamt funktionell zu einem Ministerium gehören (auch wenn sie in ihrer Arbeit weisungsfrei sind). Viel weiser wäre es gewesen, wenn Wolfgang Brandstetter den Vorschlag des Rechtsanwaltskammerpräsidenten Rupert Wolff umgesetzt hätte, auch regierungsunabhängige Spitzenjuristen in einen Weisenrat aufzunehmen.Das Entscheidende bei allen Reformen ist vor allem eines: Volle Transparenz jeder Weisung, die der Minister beziehungsweise das Ministerium gibt. Dabei sind vor allem jene Weisungen sensibel, die wider den Vorschlag der Staatsanwälte anordnen, Verfahren einzustellen. Zwar dürfte es seit dem Fall Lucona keine parteipolitisch motivierte Einstellung von Verfahren durch einen Minister gegeben haben.
Aber ohne Öffentlichkeit jeder solchen Weisung bleibt das Misstrauen ewig bestehen.
Wenig sinnvoll wäre hingegen ein eigener „Generalstaatsanwalt“. Er wäre de facto nur ein weiterer Politiker. Schon seine Bestellung würde für Streit und dubiose Deals sorgen. Zugleich würde mit einem Generalstaatsanwalt eine neue teure Bürokratie entstehen. Und auch er würde umstrittene Entscheidungen treffen (müssen).
Österreich braucht die durch eine einzige Spitze einheitlich geführte Staatsanwaltschaft als Gegengewicht zur Unabhängigkeit der Richter. Denn wenn jeder Staatsanwalt tun und anklagen könnte, was er will – und was er nicht will:
Das wäre das Letzte, was Österreichs Justiz helfen würde.