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Blawg

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23.12.2013 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Michael Auer,
Leistbar

Leistbar

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 liegt vor. Was den justiziellen Teil betrifft, sind die Ziele der neuen Bundesregierung u.a. folgende:

• Verbesserter Zugang zum Recht sowie erhöhter Rechtsschutz
• Änderung des materiellen Strafrechtes und Anpassung der Strafprozessordnung
• Die Überarbeitung des Schadenersatzrechtes unter Beibehaltung seiner Grundprinzipien
• Anpassung der zivilrechtlichen Verjährungsbestimmungen, insbesondere für Opfer von Missbrauch und sexueller Gewalt
• Die Förderung der unterstützten Entscheidungsfindung (betreutes Konto als erste Stufe, Sachwalterbestellung als ultima ratio)
• Stärkung der Verbraucherrechte
• Modernisierungen im Gesellschaftsrecht sowie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die Evaluierung des GmbH Gesetzes.

Als weitere zivilrechtliche Ziele formuliert das Programm die Weiterentwicklung des Erbrechts (Pflichtteilrecht,Verbesserung der Stellung von (kinderlosen) Ehegattinnen und Lebensgefährtinnen, Unternehmensnachfolge). Für Stiftungen ist Transparenz durch Meldung wirtschaftlicher Kennzahlen des BMF an die Statistik Austria, sowie die Reform des Urheberrechts unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes geplant.

Das Ziel einer Wohnrechtsreform findet sich unter der Überschrift „leistbaresWohnen“.Wie auch sonst Prävention und Schuldeneindämmung ein Ziel der neuen Regierung sind. Neben leistbarer Energie wird die Gebührenbremse durch Transparenz der Gebühren als Ziel herausgehoben. Gerechte, transparente und leistbare Reformen bedingen Leistungen. Diese werden notwendig sein, damit wir uns alle einen Rechtsstaat Österreich weiter leisten können.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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