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Blawg

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16.12.2013 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Stefan Prochaska,
Erweiterte Konkurrenz

Sie brauchen einen Vertrag? Für die Vermietung einer Wohnung oder den Verkauf Ihres Autos? Beantworten Sie ein paar Fragen im Internet, klick, klick, bestätigen und fertigen Vertrag ausdrucken. Kosten: ein paar Euro. Das kommt Ihnen seltsam vor? Nein, solche Geschäftsmodelle der rechtsanwaltlichen „Beratung“ sind bereits Realität. Die Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte sind zunehmend konfrontiert mit Konkurrenz aller Art und unterschiedlichster Qualität. Einen Aufschrei sind solche Geschäftspraktiken allemal wert, denn es geht hier um für den Einzelnen wichtige Bereiche, die nach fachkundiger Beratung und Kompetenz
verlangen. Aber ein Grund zur Panik sind solche Angebote nicht. Denn sie decken vor allem Standardverträge ab für jene Personen, die eine passable Rechtsgrundlage für ein Vertragsverhältnis benötigen, aber nicht mehr. Und denen der Gang zum Spezialisten zu teuer ist oder zu aufwändig. Realität ist auch, dass mit dem Geschäft aus Standardverträgen bald kein Einkommen mehr zu bestreiten sein wird. Das trifft leider häufig Einzelanwälte und Kleinstkanzleien. Für sie sind wir als Interessensvertretung gefordert,
Strategien und Anpassungen vorzunehmen, um ihnen das Überleben als Wirtschaftsbetriebe, die Arbeitsplätze schaffen, zu ermöglichen. Dass der traditionelle Stand der Rechtsanwälte bereit ist sich dem technologischen Fortschritt zu stellen, steht außer Frage. Das heißt als Konsequenz, dass wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte uns mit neuen Methoden im Austausch mit (potentiellen) Klienten auseinandersetzen müssen, aber immer das einbringen, was wir am besten können: die hochspezialisierte Beratung in Rechtsfragen.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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