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25.11.2013 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Michael Auer,
Abbau von Bürokratie

Abbau von Bürokratie

Abbau der Bürokratie ist nicht nur in Österreich Gebot der Stunde, sondern auch in Europa. In Hinkunft sollen alle Fortschritte beim Bürokratieabbau in einem jährlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Solche Initiativen sollen jedes Jahr aktualisiert und in das jährliche Arbeitsprogramm der Kommission aufgenommen werden. Damit soll auch die Vorbereitung europäischer Rechtsakte systematisch verbessert, und es zu einer Folgenabschätzung neuer Gesetze kommen. Konsultationen von Interessengruppen sollen genannt werden, wie sie sich - in Österreich schon üblich - in den Regierungsvorlagen finden. Ex-Post-Evaluierungen und Fitnesschecks bezogen auf die Effizienz von Vorschriften sind im Allgemeinen lobenswerte Absichten, allein die Umsetzung bleibt abzuwarten.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Subsidiaritätsprinzip sind auch im Rahmen des Bürokratieabbaus zu beachten. Daneben sollte die Kommission auf Legislativmaßnahmen im Zweifel verzichten. Dazu gehören die umstrittene Bodenschutzrichtlinie, eine Richtlinie zur Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Pflichten, die Vorschläge zum Zugang zu Gericht in Umweltfragen und das Statut der europäischen Privatgesellschaft.

Mit wachsender Zuständigkeit der Europäischen Union ist eine umso größere Schonung der Mitgliedsstaaten geboten. Alle Bereiche, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen, dürfen nur dann geregelt werden, wenn die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedsstaaten nicht ausreichend erreicht würden. Überschießende Maßnahmen der Gemeinschaft wären überdies sinnlos, weil dem Europäischen Gerichtshof für die Auslegung von Rechtsnormen außerhalb der Gemeinschaftsverträge jede Zuständigkeit fehlt.

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Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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