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Blawg

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08.11.2013 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Elisabeth Rech,
Mantra

Über 10 Jahre ist es her, dass der Österreich-Konvent im Mai 2003 ins Leben gerufen wurde. Er sollte „Vorschläge für eine grundlegende Staats- und Verfassungsreform ausarbeiten, die auch Voraussetzungen für eine effizientere Verwaltung schaffen soll. Die künftige Verfassung soll eine zukunftsorientierte, kostengünstige, transparente und bürgernahe Erfüllung der Staatsaufgaben ermöglichen.“ Den Abschluss der Arbeiten bildete der Bericht des Konvents im Jahr 2005, wobei in zentralen Punkten kein Konsens erzielt werden konnte. Der Bericht wurde im September 2006 im Nationalrat behandelt. Es gab Lob für die wertvolle Arbeit und Dank für die Mitglieder. Ergebnis jedoch gab es keines. Und seither ist es überhaupt still um die geplante Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsreform geworden. Zwar haben die letzten beiden Regierungsübereinkommen entsprechende Vorhaben enthalten. Umgesetzt bzw. zumindest in Angriff genommen wurden nur wenige. Obwohl der Auftrag an den Österreich- Konvent ursprünglich von allen politischen Kräften Österreichs getragen war, war der Wille zur Umsetzung nicht stark genug. Jetzt wäre es an der Zeit, das Gegenteil zu beweisen. Immerhin haben die Regierungsparteien nach der Wahl das Mantra „Regieren neu“ beschworen. Natürlich ohne zu sagen, was dieses Mantra inhaltlich bedeutet. Aber  das muss auch nicht sein. Die Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsreform wartet auf die nächste Regierung. Sie kann uns beweisen, dass die Arbeit von Experten nicht in der Schublade landet, sondern daraus Schlüsse gezogen und schließlich Entscheidungen getroffen werden. Denn regieren heißt führen und lenken. Mut steht am Anfang des Handelns, Glück am Ende.(Demokrit 4. Jhdt. v.Chr.)

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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