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hier finden sie die Blawgeinträge.21.10.2013 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Stefan Prochaska,
Gute Gesetze brauchen Weile
Gute Gesetze brauchen Weile
Gut Ding braucht Weile, sagt der Volksmund. Und das können wir Rechtsanwälte in vielen Fällen nur bestätigen. Wo ein bisschen mehr Weile – im Sinne von Kontinuität, Weitsicht und Zuverlässigkeit – gut täte, ist beim Gesetzgebungsprozess. Wir stellen immer öfter fest, dass für geplante Gesetze keine Zielvorgaben bestehen, dass aus nichtigen (oder sogar sinnvollen) Anlässen, Gesetze im Schnellverfahren angepasst werden, die mehrwöchige Frist zurGesetzesbegutachtung nicht eingehalten oder die Meinung von Sachkundigen nicht, oder wenn schon zu spät, eingeholt wird. Zu beobachten ist auch, dass zwar Expertengruppen beigezogen, deren Empfehlungen aber häufig nicht berücksichtigt werden. Es ist auch interessant zu wissen, wer an einem Gesetz mitgearbeitet hat, eine Dokumentationspflichtwürde Transparenz schaffen.
Begutachtungen oder die Lesungen eines Gesetzes im Nationalrat sollen zudem ihren Namen verdienen: Gesetzesvorlagen, vor allem auch jene die Verfassungsbestimmungen betreffen, mögen vorher gut beachtet und gelesen werden, ehe abgestimmt und beschlossen wird.
Wir schlagen die Einhaltung von Mindeststandards im Gesetzgebungsprozess vor, eine gelebte Praxis der „Good Governance“. Gut zu führen kann oberste
Handlungsprämisse für Akteure einer Regierung oder der Verwaltung eines Staates sein. Sauber, nachvollziehbar, zielführend können Entscheidungen sein und der praktischen Vernunft folgend. In einem Staat, in dem das nicht gelingt, vollzieht sich eine „Bad Governance“. Schlimm genug, wenn dies passiert, im Rechtswesen können die Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger untragbar werden.