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Blawg

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30.09.2013 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Michael Auer,
Was ist zu tun

Was ist zu tun?

Die Nationalratswahl 2013 ist geschlagen. Die Realität hat uns wieder.
Maximilian Weber hat in seinem Vortrag „Politik als Beruf“ schon 1919 erkannt, dass der moderne Advokat und die moderne Demokratie schlechthin zusammengehören. Der politische Betrieb durch Parteien bedeutet: Interessentenbetrieb. „Eine Sache für Interessenten wirkungsvoll zu führen, ist
das Handwerk des geschulten Advokaten.“

Am Anwaltstag in Klagenfurt hat die Rechtsanwaltschaft deutlich gemacht, dass wir immer bereit sind, zusammenzuarbeiten und Verantwortung zu übernehmen. Unsere Forderungen an die Politik sind von einfacher Sachlichkeit.

• Neukodifikation des Mietrechtes
• Abschaffung der durch § 6 Abs. 1 und 2 letzter Unterabs. UStG geschaffenen Zweiklassengesellschaft von Mietern
• Abschaffung der Gebühren für außergerichtliche Vergleiche und Eheverträge
• Keine weiteren Gebührenerhöhungen
• Sachgerechte Neuregelung der GrESt
• Faire und personenbezogene Novellierung des Sachwalterschaftsrechtes
• Pflichtteil auch in Naturalien
• Weiterentwicklung des strafprozessualen Ermittlungsverfahrens, Ausbau des Einspruches und des Antrages auf Einstellung, Reform des strafrechtlichen Rechtsmittelverfahrens (Beweiswürdigung, Nichtigkeitsgründe)
• Stärkung der Rechte des Angeklagten (Privatsachverständige, -gutachten)
• Good-Governance-Regeln für die Gesetzgebungspraxis und zeitangemessenes Äußerungsrecht bei Initiativanträgen
• Festlegung der Pflicht und des Rechtes auf rechtsanwaltliche Verschwiegenheit in der Bundesverfassung
• Wiedereinführung der verhandlungsfreien Zeit
• Ausbau des rechtsanwaltlichen Journaldienstes
• Tariferhöhung im RATG

„Politik bedeutet ein starkes, langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich“, sagt Weber. Das sehen wir Rechtsanwälte genauso.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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