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hier finden sie die Blawgeinträge.16.09.2013 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Brigitte Birnbaum,
Scheidung per Mausklick
Oberflächlich klingt es verführerisch: „Scheidung via Internet“. Man setzt ein paar Klicks und schon ist man den entfremdeten Partner los. Das haben sich in Dänemark wohl einige Politiker gedacht, die jetzt diese Möglichkeit einführen. Angesichts des Populismus der in Österreich herrscht, sind auch bei uns solche Ideen durchaus denkbar. Deren Realisierung wäre aber für Tausende Geschiedene katastrophal. Diese bemerken oft erst Jahre danach, dass sie sich für den Rest des Lebens selbst schwer geschadet haben. Denn bei den rechtlichen und ökonomischen Aspekten einer Scheidung geht es um viel mehr als nur um die Trennung von einem Partner. Für die meisten Menschen ist die Ehe der folgenreichste Vertrag ihres Lebens, ohne dass sie sich dessen bewusst geworden sind. Es geht bei der Scheidung nicht nur um die Frage des Unterhalts. Es geht darüber hinaus um vermögensrechtliche und – meist viel folgenschwerer – um pensionsrechtliche Ansprüche. Denn viele denken bei der Scheidung nicht an das Pensionsalter oder gar ein Dasein als Witwe oder Witwer. Aber im Alter geht es dann um den dramatischen Unterschied zwischen lebenslänglichem Darben und einer Existenz in Würde. Der Unterschied gründet einzig in der juristischen Art der Scheidung. Und die ist deutlich komplizierter als die bloße Trennungsentscheidung. Wer dabei auf das spezialisierte Wissen und die Beratung eines Rechtsanwalts verzichtet, schadet sich selbst am meisten. Und wer durch die Zulassung einer Scheidung per Mausklick diesen Schaden ermöglicht, handelt zumindest grob fahrlässig. Keine Sorge, auch nach einer guten anwaltlichen Beratung kommt es meist zu einer schnellen einvernehmlichen