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Blawg

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10.09.2013 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Elisabeth Rech,
Glaubwürdigkeit

Mit großem medialem Echo wurde von Frau Justizministerin Dr. Beatrix Karl im Februar 2013 eine Reformgruppe zum Strafgesetzbuch (StGB 2015) installiert. Unabhängige Experten sollten bis 2014 konkrete Vorschläge hinsichtlich eines
Modernisierungsbedarfs erarbeiten und die oft kritisierte Strafenrelation zwischen Delikten gegen Leib und Leben und Vermögensdelikten begutachten. Auf www.justiz.gv.at heißt es zu der Arbeit der Experten als Zitat der Frau Ministerin: „Vor meinem akademischen Hintergrund kann ich Ihnen garantieren, dass sie völlig unabhängig und unbeeinflusst von politischer Einflussnahme beraten können. Sie bekommen von mir keine Aufträge.“ So weit – so gut! Dass diese Aussage nicht wirklich ernst gemeint war, zeigte sich der Öffentlichkeit spätestens im Mai dieses Jahres. Denn da wurde im Ministerrat ebenfalls mit entsprechender medialer Begleitung die Verdoppelung der Mindeststrafdrohungen bei Sexualdelikten beschlossen. Zitat der Frau Ministerin gegenüber der APA: „Ich freue mich, dass wir die Verschärfungen im Sexualstrafrecht nun endlich auf den Weg bringen konnten.“ Unwichtig, dass die zur Beratung über diese Materie eingesetzten Experten drängten, auf ihre Expertise Ende des Jahres zu warten. Schließlich ist dann die Nationalratswahl schon vorbei. Aber damit nicht genug. Jetzt gab es sogar eine Pressekonferenz mit großer Medienpräsenz der Innen- und Justizministerinnen. Sie kündigten die Verdoppelung der Mindeststrafdrohung von Einbruchsdiebstahl an. Auch dies eine Materie, über die die Expertengruppe über Auftrag der Justizministerin unabhängig und unbeeinflusst von politischer Einflussnahme beraten sollte. Die Experten sprechen sich dagegen aus? Wen interessiert das schon! Verantwortungsvolle Politik oder Wahlkampf? Die Antwort finde jeder für sich.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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