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hier finden sie die Blawgeinträge.26.08.2013 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Brigitte Birnbaum,
Lange Verfahren
Lange Verfahren
Der Nationalrat hat die sogenannte Gesetzesbeschwerde beschlossen. Künftig können sich Prozessparteien direkt an den Verfassungsgerichtshof wenden, die glauben, dass ein gegen sie gerichtetes Urteil auf einem verfassungswidrigen Gesetz beruht. Der VfGH hat dann vier Monate für eine Entscheidung Zeit, während das Verfahren weiterlaufen sollte.
Das klingt zunächst nach noch mehr Gerechtigkeit. Das ist aber im Grunde die Entscheidung des Gesetzgebers in einem Prestige- und Machtkampf zwischen zwei Oberstgerichten. Galten diese bisher als gleichwertig, so hat nun der VfGH ein leichtes Übergewicht. Der Oberste Gerichtshof hat nämlich auch schon bisher Gesetze zur Prüfung an den VfGH weiterreichen können. Und das hat er immer in ausreichendem Umfang getan. Wenn es jetzt auch den
Parteien offen steht, so zeigt das nicht nur ein erstaunliches Misstrauen des Gesetzgebers gegen den OGH. Es bekommen dadurch auch jene eine neue Waffe in die Hand, die entschlossen sind, mit allen Mitteln für ihre Interessen – etwa eine Verschleppung – zu kämpfen. Das nutzen besonders jene Parteien gerne aus, die via „Verfahrenshilfe“ ohne finanzielles Risiko auf Kosten der Allgemeinheit prozessieren.
Im Zivilverfahren steht aber jedem Beschwerdeführer immer auch eine andere Seite gegenüber (oder mehrere), die dringend an Rechtskraft interessiert ist. Der Gesetzgeber soll nun zwar deren Schaden durch weitere Gesetze einschränken. Niemand kann aber in Wahrheit sagen, ob es dadurch nicht doch zu Verfahrensverlängerungen kommen wird. Das befürchten viele, auch das Justizministerium. Und das sollte niemand wollen, auch in Hinblick auf den Wirtschaftsstandort, für den schnelle Verfahren wichtig sind.