Blawg
hier finden sie die Blawgeinträge.25.07.2013 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Michael Auer,
Protest
In der Türkei sind zahlreiche Rechtsanwälte in Haft. Gegen den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Istanbul und neun weiteren Mitgliedern des Kammervorstandes wurde ein Strafverfahren eingeleitet, weil sie sich mit Recht gegen zahlreiche willkürliche Hausdurchsuchungen in Kanzleien und die grundlose Verhaftung der Rechtsanwälte wehren. Während der Vernehmungen vor dem Strafgericht mit speziellen Befugnissen, insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Terror, wurde den Rechtsanwälten das Recht auf Verteidigung beschränkt. Es drohen Berufsverbote und Haft bis zu vier Jahren. Der Schreibtisch des Kammerpräsidenten wurde von einem Helikopter aus beschossen. Der Verband Europäischer Rechtsanwaltskammern, FBE, zeigt sich in seiner Resolution vom 1. Juni 2013 anlässlich der Generalversammlung in Frankfurt a. Main besorgt, dass diese Maßnahmen eines türkischen Spezialgerichtes, in Verbindung mit der türkischen Regierung, die Gewaltentrennung in der Türkei bewusst aufheben und den Rechtsanwälten menschenrechtswidrig das Recht auf Verteidigung und freie Rede beschneiden. Unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung werden Grundsätze eines fairen Verfahrens, die uneingeschränkte Verteidigung vor Gericht, sowie im Ergebnis der Grundsatz einer unabhängigen Verwaltung des Rechtsanwaltsstandes missachtet und aufgehoben. Für alle merkbar, geht es nicht darum, ob ein Einkaufszentrum gebaut wird oder nicht, sondern um die Verteidigung demokratischer Prinzipien, die Durchsetzung von Menschenrechten und die Wiederherstellung eines Rechtsstaates, der sich diktatorischen Ansätzen entgegenstellt. Die Rechtsanwaltskammer Wien unterstützt als Mitglied der FBE die Rechtsanwaltskammer Istanbul, weil verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte der Bürger verletzt werden. Der Rechtsanwalt ist in einem Rechtsstaat unverzichtbar. Dessen Rechte und Freiheiten sind solche des Bürgers.