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Blawg

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12.08.2013 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Elisabeth Rech,
Bilanz

 

Am 29. September 2013 finden die Nationalratswahlen statt. Zeit, Bilanz zu ziehen, ob die Regierung ihre Vorhaben laut Regierungsprogramm zum Thema Strafjustiz in den vergangenen fünf Jahren verwirklicht hat. Ein sehr ambitionierter Plan, nämlich die Überprüfung der Strafrahmen im gesamten materiellen Strafrecht wurde spät aber doch in Angriff genommen. Im Februar dieses Jahres wurde eine Reformkommission ins Leben gerufen mit dem Auftrag, bis 2014 das gesamte Strafgesetzbuch zu reformieren. Es ist nicht das erste Mal, dass sich die derzeitige Regierung mit dem Strafgesetzbuch beschäftigt. Bereits in den Vorjahren und auch noch heuer wurden trotz der geplanten Gesamtreform Strafen verschärft und neue Tatbestände geschaffen. Wesentlich weniger bzw. kein Elan wurde auf das Strafprozessrecht verschwendet. Laut Regierungsprogramm sollten das Haupt- und Rechtsmittelverfahren umfassend reformiert werden. In den letzten fünf Jahren wurde nichts dafür getan, obwohl dringender Bedarf bestünde. Nicht einmal eine Arbeitsgruppe war dieser Programmpunkt wert. Was sagt uns das? Umgesetzt wird, was sich in der Öffentlichkeit gut verkaufen lässt. Alles andere bleibt liegen, auch wenn man weiß, dass Handlungsbedarf besteht. Das trifft auch auf das Sachverständigenproblem im Strafverfahren zu. Bereits im Regierungsprogramm 2008 werden Neuerungen im Sachverständigenrecht für nötig erachtet. Geschehen ist nichts. Obwohl allgemein bekannt ist, dass die derzeitige Bestellung von Sachverständigen durch den Staatsanwalt einem fairen Verfahren im Sinne des Artikel 6 EMRK widerspricht. Erst über Druck der Rechtsanwaltschaft, des OGH und der Medien beschäftigt man sich im Justizministerium seit kurzem mit diesem Problem. Ab September wollen wir eine Regierung, die alle Probleme anpackt und nicht nur jene, denen die Öffentlichkeit Beifall zollt.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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