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Blawg

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13.05.2013 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Brigitte Birnbaum,
Für das Gemeinwohl

Medien und Politik neigen zu Polemik. Selten ist sie so billig und verzerrt wie beim Thema Sachwalterschaft. 56.000 Menschen steht in Österreich ein Sachwalter zur Seite. Die demografische Entwicklung, verbunden mit der zunehmenden Verrechtlichung der Lebensbereiche, lässt bis 2020 einen Anstieg auf 80.000 Fälle erwarten. Ein besonderes Problem sind große Städte mit kaum noch funktionierenden Familienbanden. Mit Steuergeldern subventionierteSachwaltervereine leisten zwar engagierte Arbeit, aber aus budgetären Gründen sind sie nur in 15 Prozent der Sachwalterschaften tätig. Hingegen werden 24 Prozent von Angehörigen der Rechtsberufe betreut. Um das System zu erhalten, verpflichtet der Gesetzgeber Rechtsanwälte zu schlecht oder gar nicht bezahlter Arbeit für oft Mittellose. Das hat sich als völlige Fehlkonstruktion erwiesen, denn ein Sachwalter braucht hochspezialisierte Kenntnisse im Dschungel von Beihilfen und Förderungen. Sachwalter müssen auch über ausreichende Sozialkompetenz verfügen, um mit gelegentlich weit neben der Realität lebenden Menschen umgehen zu können. Beides kann man nicht zwingend voraussetzen. Dennoch muss jeder Rechtsanwalt im Regelfall bis zu fünf Sachwalterschaften übernehmen. Andererseits beschränkt das Gesetz Rechtsanwälte, die sich auf Sachwalterschaften spezialisieren, indem es die Zahl möglicher Betreuungsfälle einschränkt. Es bedarf erfahrener Spezialisten. Dazu besteht Handlungsbedarf neben dem Ausbau alternativer Betreuungsmodelle und Erweiterung der Angehörigenvertretung. Medien sollten es endlich unterlassen, anhand von Einzelfällen die Arbeit der Rechtsanwälte für das Gemeinwohl verallgemeinernd unsachlich zu kritisieren.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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