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hier finden sie die Blawgeinträge.22.04.2013 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Elisabeth Rech,
Unbequem
Im April dieses Jahres wurde im Entführungsfall K. der Endbericht der internationalen Evaluierungskommission präsentiert. Neue Ermittlungsergebnisse sind ihm nicht zu entnehmen. Interessant sind jedoch die Empfehlungen,
die die Kommission Österreichs Polizei und Justiz mit auf denWeg gibt. Eine dieser Empfehlungen ist nahezu inhaltsgleich mit einer jahrelangen Forderung der Rechtsanwaltschaft, nämlichVernehmungen durch eine Bild- und Tonaufnahme zu dokumentieren. Diese Forderung wurde stets mit der Begründung abgelehnt, es wäre nicht genug Geld dafür vorhanden. Eingedenk der geringen Kosten für Videotechnik ist klar, dass dies nicht der wahre Grund für die Ablehnung sein kann.Aufnahmen in Bild und Ton sind die einzige Methode für eine authentische Dokumentation. Diese müsste ein Anliegen in Strafverfahren sein, um die tatsächlicheWahrheit erkunden zu können. Unsere Justiz gibt sich mit schriftlichen Protokollen zufrieden. Diesen ist weder zu entnehmen, ob und unter welchem Druck Aussagen von Zeugen und Beschuldigten zu Stande kommen, noch ob Suggestivfragen gestellt werden.Auch die Kommunikation zwischen den Personenm rund um die Aussage findet keinen Niederschlag. Die Protokolle über die für dasVerfahren wichtigsten Aussagen sind oft nur Zusammenfassungen, gefärbt in der Sprache desVernehmenden. Dennoch sind sie Grundlage des Strafverfahrens. DerVersuch, sie zu korrigieren, führt im schlimmsten Fall zu einerVerleumdungsanzeige. Denn Beweise mit Hilfe von Bild- und Tonaufnahme gibt es nicht. Der berechtigten aber unbequemen Forderung der Rechtsanwaltschaft wurde bisher nicht gefolgt. Internationalen Experten hoffentlich schon. Eine Änderung nur für glamouröse Fälle ist jedoch in einem Rechtsstaat absolut inakzeptabel. Denn auch der normale Bürger hat ein Recht auf Sicherheit undWahrheit.