Kontakt
office@rakwien.at
Tel.: +43 1 533 27 18-0

Anmeldung:
Erste Anwaltliche Auskunft
(Montag bis Mittwoch ab 08:00)

beratung@rakwien.at
Tel.: +43 1 533 27 18-46

Klient:innenservice
(Donnerstag ab 08:00)

beratung@rakwien.at
Tel.: +43 1 533 27 18-46


Blawg

hier finden sie die Blawgeinträge.

15.04.2013 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Brigitte Birnbaum,
Ein Misserfolg?

Erste Erfahrungen mit der vom Gesetzgeber im Eilzugstempo durchgezogenen Totalreform des Kindschaftsrechts bestätigen die von der Rechtsanwaltschaft bereits im Begutachtungs-
verfahren erhobene Kritik. Österreich muss nun schon mehr als zwei Monate mit den neuen Bestimmungen leben. Im Alltag der Familiengerichte hat sich erstaunlich wenig geändert. Das ist nur in einer Hinsicht auch eine Erleichterung. Denn die befürchtete Lawine neuer Obsorgeanträge von Vätern, die nach alter Rechtslage benachteiligt waren oder sich zumindest so fühlten, ist ausgeblieben. Mütter müssen sich also nicht mehr fürchten. Auch die in letzter Minute von den Koalitionspartnern in das Gesetz gepresste vorläufige Abkühlphase, in der sich Eltern „bewähren“ sollen, bevor endgültig über ihre Rechte entschieden wird, findet in der Realität fast nicht statt. Sie wird von den Richtern kaum verfügt, weil sie der Gesetzgeber viel zu kompliziert ausgestaltet hat. Häufig kommt es hingegen zu gerichtlichen Anordnungen wie Eltern- oder Erziehungsberatung. Diese Neuregelung hat sich bewährt. Enttäuschend sind bisher die Ergebnisse der Einschaltung der Familiengerichtshilfe. Mag sein, dass die Ursache in der noch im Aufbau befindlichen personellen Ausstattung gelegen ist. Denn eines der Ziele für die Einrichtung der Familiengerichtshilfe war die rasche Deeskalation bereits in der Anfangsphase eines familienrechtlichen Konfliktes. Und das wird nicht erreicht. Derzeit werden zwar üppige Berichte über Elterngespräche verfasst, es kommt aber nur selten im Vorfeld zu gütlichen Einigungen und dadurch zu einer Gerichtsentlastung. Die Familiengerichtshilfe ist noch nicht die Erfolgsstory, als die sie uns von der Politik verkauft wurde.

Rechtsanwaltssuche


SUCHEN

Leistungsberichte

Leistungsbericht 2022

Leistungsbericht 2021

Leistungsbericht 2020

Leistungsbericht 2019

Leistungsbericht 2018

Leistungsbericht 2017

Anwaltsakademie

UNIQA Sprechtage Gruppenkranken-Versicherungen

Anwaltsakademie

Wiener RAKBlawg

12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
Lesen Sie mehr

ZUM BLAWGARCHIV