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hier finden sie die Blawgeinträge.08.04.2013 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Michael Auer,
Verwaltung neu
„Machen’s halt eine Eingabe!“ titelte Kurt Tucholsky seine Glosse „Briefe an dasWohnungsamt“ 1923. Heute greift die bloße Eingabe zu kurz. Das Europäische Parlament erhofft sich von einem EU-Verwaltungsverfahrensrecht eine Stärkung der Legitimität der Union und eine Stärkung desVertrauens der Bürger in ihreVerwaltung. Das Europäische Parlament forderte die Kommission auf, einenVorschlag für eineVerordnung über ein europäisches Verwaltungsverfahrensrecht vorzulegen. Diese wird für sämtliche Organe, Stellen und Institute der EU gelten. Das Europäische Parlament ist der Ansicht, dass sich die Bürger über ihre administrativen Rechte nach dem Unionsrecht
gar nicht oder nur wenig klar sind,weshalb ein umfassender Katalog kodifizierter verwaltungsrechtlicher Regeln von der Europäischen Kommission geschaffen werden muss. Dem Europäischen Parlament geht es im Einzelnen darum, allgemeine Grundsätze derVerwaltungstätigkeit zu definieren. Darüber hinaus mögenVorschriften bei der Fassung von Verwaltungsentscheidungen erstellt werden.Weiters ist die Kommission aufgefordert, verwaltungsverfahrensrechtliche Vorschriften darüber vorzulegen, wie eigene Entscheidungen überprüft und berichtigt werden. Als weiterer Schwerpunkt ist gefordert, dasVerhältnis zwischen dieserVerordnung und den sektoralen Instrumenten zu definieren und die Form sowie die öffentliche Bekannt- machung dieser neuenVerordnung festzulegen. So mancher wird sich fragen, ob das Europäische Parlament in der gegenwärtigenVertrauenskrise unter den Mitglieds- staaten nicht andere Sorgen hat. Nach derVerleihung des Friedensnobelpreises an die Europäische Union wird das „Projekt Europa“ auch nach innen verwirklicht. Die Initiative für ein EU-Verwaltungsverfahrensrecht liegt damit gleichsam auf der Hand.