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Blawg

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26.03.2013 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Stefan Prochaska,
In den Wolken

 Services wie die Auslagerung von Daten in die sogenannte Cloud haben ihre Tücken. Zu unklar ist die Politik der Provider und Datenkonzerne dahinter, zu unspezifisch ist der Datenschutz für den Einzelnen. Die Rechtsanwälte warnen hier ganz klar vor der Missachtung des Grundrechts auf DatenschutEine kurze Anmeldung, ein paar Gigabytes Speicherplatz und ein Upload später, ist man schon in der Cloud gelandet. Endlich, die Daten sind andernorts sicher verstaut, ein
Backup jederzeit möglich. Die Verlockung, persönliche und geschäftliche Daten und damit auch die Verantwortung an den Server eines Providers irgendwo auf der Welt auszulagern, ist groß. Doch die Sicherheit ist eine trügerische.
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verweisen hier mit aller Vehemenz auf das Grundrecht auf Datenschutz (§ 1 Datenschutzgesetz). Es bewirkt einen Anspruch auf Geheimhaltung personenbezogener Daten. Darunter ist der Schutz der Betroffenen vor Ermittlung ihrer Daten bzw. der Schutz vor der Weitergabe der über sie in zulässiger Weise ermittelten Daten zu verstehen. Der Datenschutz wird auch gerade auf EU-Ebene verhandelt und die Lobbyisten der großen Datenkonzerne treten an, um sich große Freiheiten zu sichern. Es mag ja sehr praktisch sein, irgendwo da draußen auf einer Wolke seine Daten gelagert, und damit ortsunabhängig zur Verfügung zu haben. Aus rechtlicher Sicht ist es aber
problematisch, weil viele Cloud-Anbieter – vor allem jene außerhalb Europas – über ein sehr spärliches Verständnis von Datenschutz verfügen, im Geschäft mit Daten ein lukratives wittern und ihrerseits ihre Datenbestände auf weltweit
verteilten Serverstationen warten. Mitunter erlauben diffus formulierte Nutzungsbedingungen einen weiten Spielraum, was mit Daten alles geschehen darf. Es ist für den Einzelnen kaum zu verfolgen, was ein Upload in die Cloud nach sich zieht.
Das mit dem Upload gleichzeitig das Profiling des Nutzers einhergeht, davon kann man ausgehen und ein Dienst namens Facebook lebt uns das vor. Um sicher zu sein, dass persönliche Informationen oder sensible Geschäftsdaten sicher verwahrt bleiben, kann man derzeit nur eines tun: seine Daten bei sich behalten.z. Vor allem außerhalb Europas ist so gut wie unkalkulierbar, was mit Daten geschieht.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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