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hier finden sie die Blawgeinträge.04.02.2013 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Michael Auer,
Mehr für die Umwelt
Die Europäische Kommission hat unlängst Vorschläge zur Straffung der Vorschriften für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt. Ohne die geltenden Umweltschutzmechanismen zu beeinträchtigen, soll der Verwaltungs aufwand und die Prüfung von potentiellen Auswirkungen größerer Projekte erleichtert werden. Neben der Verbesserung des Umweltschutzniveaus wären einheitliche Rahmenregelungen – so die Kommission – für die Wirtschaft von Vorteil. Die Änderungsvorschläge betreffen vor allem die Anpassung des Verfahrens nachdem bestimmt wird, ob eine UVP erforderlich ist oder nicht. Zur Vermeidung von Umweltschäden werden die Vorschriften erwartungsgemäß verschärft. Der gesamte UVP-Prozess soll verkürzt werden. Meistens sind mehrere Prüfungen in einem Verfahren von verschiedenen Behörden notwendig, ohne dass eine zeitliche Koordinierung erfolgt. Das soll durch die Festlegung von Zeitrahmen in der EU rechtsverbindlich neu geregelt werden. Das Thema ist bedeutsam, weil die Kommission ihre Aufgabe, die Umwelt zu schützen, ernst nimmt. Italien wurde wegen illegaler Abfalldeponien vor dem EuGH geklagt. Slowenien und Bulgarien wurden aufgefordert, ihre Deponien in Einklang mit dem EU-Recht zu bringen. Portugal wurde aufgefordert, die UVP in Einklang mit dem EU-Recht zu bringen und Projekte außerhalb von Stadt gebieten dem geltenden UVP-Recht zu unterwerfen. Die Kommission zeigt sich besorgt, dass Österreich keine Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie zur Benzindampf- Rückgewinnung beim Betanken von Kraftfahrzeugen an Tankstellen mitgeteilt hat. Fragen der Umwelt gehen uns alle an, die Rechtsmaterie ist speziell. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt.