Kontakt
office@rakwien.at
Tel.: +43 1 533 27 18-0

Anmeldung:
Erste Anwaltliche Auskunft
(Montag bis Mittwoch ab 08:00)

beratung@rakwien.at
Tel.: +43 1 533 27 18-46

Klient:innenservice
(Donnerstag ab 08:00)

beratung@rakwien.at
Tel.: +43 1 533 27 18-46


Blawg

hier finden sie die Blawgeinträge.

04.02.2013 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Michael Auer,
Mehr für die Umwelt

Die Europäische Kommission hat unlängst Vorschläge zur Straffung der Vorschriften für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt. Ohne die geltenden Umweltschutzmechanismen zu beeinträchtigen, soll der Verwaltungs aufwand und die Prüfung von potentiellen Auswirkungen größerer Projekte erleichtert werden. Neben der Verbesserung des Umweltschutzniveaus wären einheitliche Rahmenregelungen – so die Kommission – für die Wirtschaft von Vorteil. Die Änderungsvorschläge betreffen vor allem die Anpassung des Verfahrens nachdem bestimmt wird, ob eine UVP erforderlich ist oder nicht. Zur Vermeidung von Umweltschäden werden die Vorschriften erwartungsgemäß verschärft. Der gesamte UVP-Prozess soll verkürzt werden. Meistens sind mehrere Prüfungen in einem Verfahren von verschiedenen Behörden notwendig, ohne dass eine zeitliche Koordinierung erfolgt. Das soll durch die Festlegung von Zeitrahmen in der EU rechtsverbindlich neu geregelt werden. Das Thema ist bedeutsam, weil die Kommission ihre Aufgabe, die Umwelt zu schützen, ernst nimmt. Italien wurde wegen illegaler Abfalldeponien vor dem EuGH geklagt. Slowenien und Bulgarien wurden aufgefordert, ihre Deponien in Einklang mit dem EU-Recht zu bringen. Portugal wurde aufgefordert, die UVP in Einklang mit dem EU-Recht zu bringen und Projekte außerhalb von Stadt gebieten dem geltenden UVP-Recht zu unterwerfen. Die Kommission zeigt sich besorgt, dass Österreich keine Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie zur Benzindampf- Rückgewinnung beim Betanken von Kraftfahrzeugen an Tankstellen mitgeteilt hat. Fragen der Umwelt gehen uns alle an, die Rechtsmaterie ist speziell. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt.

Rechtsanwaltssuche


SUCHEN

Leistungsberichte

Leistungsbericht 2024

Leistungsbericht 2023

Leistungsbericht 2022

Leistungsbericht 2021

Leistungsbericht 2020

Leistungsbericht 2019

Leistungsbericht 2018

Anwaltsakademie

UNIQA Sprechtage Gruppenkranken-Versicherungen

Anwaltsakademie


BGF Gütesiegel

Wiener RAKBlawg

12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
Lesen Sie mehr

ZUM BLAWGARCHIV