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Blawg

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28.01.2013 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Stefan Prochaska,
Die kostbare Ware Daten

Ein neues Milliardengeschäft ist im Entstehen. Es bewegt sich auf Ebenen, die dem Einzelnen meist verborgen sind. Auf sozialen Plattformen, im Smartphone, hinter elektronischen Bestellformularen im Online-Versand und abgespeichert in Datenbanken und Serverfarmen. Wir reden hier von „Big Data“, dem Geschäft mit Daten. Nicht nur die üblichen Verdächtigen im schlampigen Umgang mit dem Datenschutz wie Facebook oder Google interessieren sich für jede Regung ihrer Nutzer, sondern auch Stromversorger, Kreditkartenanbieter oder Buchhändler wollen wissen, wann und was die Kunden lieben und tun. Ziel ist es, deren Verhalten in Daten zu aggregieren und gewinnbringend weiter zu nutzen. Nach dem Motto: Wo immer du bist, wir erwarten dich schon. Es ist nicht zu kritisieren, dass die technischen Möglichkeiten hier genutzt werden oder dass Internetuser selber gerne über sich Auskunft geben. Besorgniserregend ist, unter welchen (fehlenden, uneinheitlichen) Rahmenbedingungen dies in Europa geschieht. Jede einzelne Person kann mit Name, Adresse, persönlichen Vorlieben in der Datenbank sichtbar gemacht werden. Die praktizierte Datenjagd höhlt das Grundrecht von Bürgerinnen und Bürgern auf ihre persönlichen Daten und deren Schutz massiv aus. Mit Beginn des Jahres sind die Diskussionen im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten im EU-Parlament, der für die Einhaltung der Grundrechte und des Datenschutzes zuständig ist, in eine entscheidende Phase getreten, um hoffentlich heuer zu einer neuen EU-Datenschutzrichtlinie einen europaweiten Kompromiss zu erzielen. Die EU bewegt sich in eine gute Richtung, um hier die Grundrechte
zu schützen, aber auch klar die Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen einzufordern. Hoffentlich fällt sie dabei auf ihrem Weg vor den Lobbys der großen Datenkonzerne nicht auf die Knie. 2013 wird das Schlüsseljahr in dem die vorgeschlagene Richtlinie 2012/0010 und 2012/11 (COD) auf Schiene
gebracht werden kann.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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