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Blawg

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14.01.2013 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Brigitte Birnbaum,
Reif für Demokratie?

Über die Österreicher und vor allem die Wiener bricht nun eine Serie von Abstimmungen herein. Das Volk, das so laut danach verlangt hat, wird plötzlich zu diesem und jenem befragt. Zu Kurzparkregelungen, die schon in Kraft sind, zu einem (höchstwahrscheinlich EU-rechtswidrigen)  Privatisierungsverbot, zur Umwandlung der Mariahilferstraße in eine Fußgängerzone zum Beispiel. Darüber glaubt der einfache Bürger zumindest abzustimmen. In Wahrheit bedeutet jede Frage insgeheim etwas anderes – oder es ist überhaupt unklar, was sie eigentlich bedeutet, wenn man sie juristisch durchleuchtet. Ebenso unklar ist, was die Abstimmung über die Wehrpflicht für Folgen hat: Ganz abgesehen von besonders originellen „Interpretationen“, dass damit auch eine Frauenwehrpflicht gemeint wäre, ist jedenfalls die rechtliche Bindung einer solchen Volksbefragung sehr gering. Die Fragen sind so schlecht formuliert, sie wurden so kurzfristig auf die Bürger losgelassen, der juristische Rahmen ist so unklar, dass man eigentlich nur einen Schluss ziehen kann: Die Parteien wollten damit den im Vorjahr überlaut gewordenen Ruf nach mehr Direkter Demokratie indirekt ad absurdum führen. Sie richten bewusst ein Chaos an, damit sie nachher sagen können: Seht, Direkte Demokratie hat ja doch keinen Sinn. Dabei müsste man nur in die Schweiz fahren, um zu sehen, wie es geht. Direkte Demokratie braucht eine ausführliche und sachliche Diskussion; sie braucht Zeit; sie braucht einen klar vorliegenden Gesetzestext; und vor allem braucht sie einen echten Transfer von Macht an die Bürger. Und der findet eben nur dann statt, wenn es eine zwingende und verbindliche Abstimmung über einen Gesetzestext gibt, der von einer bestimmten Anzahl von Bürgern unterzeichnet worden ist. Und nicht bei unverbindlichen Scherzfragen.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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