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Blawg

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08.01.2013 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Michael Auer,
Fairness

Es wäre einmal etwas anderes, besonders in einem Wahljahr wie diesem, Versprechungen nicht nur zu machen, sondern auch einzuhalten. Versprochen wurden uns mit dem letzten Regierungsprogramm faire Bedingungen 
für Mieter und Vermieter. Zulange schon wird eine Neukodifikation des Mietrechts nur überlegt. Zu schaffen ist ein modernes, verständliches und vor allem leistungsgerechtes Mietrecht. Regelungen für den gerechten Austausch von Wohnungen
und Preis sind heute, in einer Zeit ohne Wohnungsnot, wie folgt zu erwägen:
• Kosten der Thermereparatur zu Lasten des Vermieters,
• Neu weiß ausmalen zu Lasten des Vermieters,
• Regelung einer gerechten Nachzahlungspflicht für Betriebskosten,
• Wenn schon in das Mietrecht eingetreten werden darf, so nur gegen Bezahlung einer angemessenen Miete,
• Angemessene Miete für alle Wohnungen über 30m² mit zeitgemäßer Ausstattung und Erhaltungspflicht derselben durch den Vermieter,
• Abschaffung des 25%-igen Befristungsabschlages,
• Überarbeitung des Betriebskostenkatalogs (Taubenabwehr, Vertragserrichtungskosten,
Definition der Gemeinschaftsanlage u.v.a.m.).
Es empfiehlt sich schon seit langem, Geschäftslokale aus dem Geltungsbereich des MRG zumindest schrittweise herauszunehmen. Vereinslokale sind überhaupt nicht mehr zu finden, weil bei Änderung der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse eine Mietzinsanhebung nicht möglich ist. Faire Bedingungen würden das Vertrauen in eine erheblich investitionsgebundene Materie stärken. Ein Blick über die
Grenzen zeigt, dass Österreich auf diesem Gebiet nicht konkurrenzfähig ist. Mit dem nötigen politischen Willen sollte endlich ein faires
Mietrecht möglich sein.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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