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Blawg

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10.12.2012 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Elisabeth Rech,
Internationaler Menschenrechtstag

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Menschenrechtsorganisationen nehmen diesen Tag jedes Jahr zum Anlass, die Menschenrechtssituation weltweit kritisch zu betrachten und auf aktuelle Brennpunkte hinzuweisen. Eine Verbesserung der Lage ist nicht in Sicht. Die Liste der Menschenrechtsverletzungen reicht von der Todesstrafe über Folter, Freiheitsentziehung, ethnische Diskriminierung und vieles mehr. Es sind RechtsanwältInnen auf der ganzen Welt, die gegen diese barbarischen Ungerechtigkeiten auftreten. Und damit sind sie es, die vielfach in den Fokus der herrschenden Klasse treten und oft das Schicksal ihrer Klienten teilen. 2011 wurden 150 RechtsanwältInnen auf der ganzen Welt verfolgt. Davon wurden 17 Kollegen getötet, 10 alleine in Pakistan. 2 Kollegen sind verschwunden, 13 wurden verurteilt, 3 eingesperrt. Einige befinden sich bereits in Haft, andere wiederum werden und wurden mit dem Tod bedroht, verletzt und an der Ausübung ihrer professionellen Tätigkeit gehindert. Als Beispiel unter vielen sei Kollegin Natalya Sokolova aus Kasachstan genannt. Sie wurde wegen Schürens sozialer Konflikte zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ihr Verbrechen war die juristische Beratung von streikenden Ölarbeitern. Im März 2012 wurde sie überraschend freigelassen, jedoch ein Berufsverbot über sie verhängt. Auch in Österreich hat es vor nicht allzu langer Zeit substanzlose Ermittlungen des Innenministeriums gegen im Bereich des Asylrechts tätige RechtsanwältInnen gegeben, einzig und alleine deshalb, weil sie Asylanten juristisch beraten haben. Daher seien wir wachsam und denken wir immer daran: Wie ein Staat mit seinen Rechtsanwälten umgeht, zeigt, wie ernst er es mit den Rechten seiner Bürger nimmt.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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