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Blawg

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02.12.2012 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Brigitte Birnbaum,
Menschenrechte einfach egal?

Das Parlament wird in den nächsten Tagen eine menschenrechtswidrige Regelung beschließen. Die Koalition tut das, obwohl sie ernstlich davor gewarnt worden ist. Die Koalition tut das, obwohl das Justizministerium ursprünglich einen sehr tauglichen Vorschlag vorgelegt hatte.
Das Motiv ist ganz offensichtlich, mit der Reform des Kindschaftsrechts noch um jeden Preis einen Programmpunkt abhaken zu wollen. Dabei ist der zwischen Justiz- und Frauenministerin erzielte Kompromiss missglückt und in einem Punkt wohl menschenrechtswidrig. Das wird uns in ein paar Jahren der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mitteilen, aber niemand wird sich mehr an die Schuldigen erinnern.
Auch dieses jetzige Paket ist leider nur unter Druck des EGMR zustande gekommen. Er hatte entgegen der bisherigen österreichischen Rechtslage erkannt, dass sowohl bei ehelichen wie unehelichen Kindern eine gemeinsame Obsorge prinzipiell möglich sein muss. Das steht künftig zwar im Gesetz – aber mit einer gravierenden Einschränkung: Trotz gemeinsamer Obsorge kann jener Elternteil, in dessen Haushalt die Kinder überwiegend betreut werden, gegen den Willen des anderen Elternteils den Wohnsitz der Kinder verlegen, wohin immer er will. Nicht nur innerhalb der Gemeinde, des Bezirks, des Bundeslands, der Republik, der EU, sondern weltweit.
Das ist schlicht absurd. Wenn es eine gemeinsame Obsorge gibt, dann kann sich diese nicht nur auf Themen wie die Schulwahl beziehen, sondern muss auch für das viel Wichtigere gelten: also für eine Veränderung des Wohnsitzes, zumindest wenn dadurch der Kontakt zum anderen Elternteil erschwert oder unmöglich wird.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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