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Blawg

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26.11.2012 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Michael Auer,
Wohnen

Das Regierungsprogramm für 2008 bis 2013 sprach im Teil Justiz/D-Wohnrecht davon, dass „der Wohnungsmarkt durch faire Bedingungen für Mieter/Innen und Vermieter gekennzeichnet sein muss“. Bisher wurde diese neue Fairness weder diskutiert,noch umgesetzt. Eine Forderung der Wiener Grünen auf einheitliche Festsetzung des Mietpreises pro m² ließ alle beteiligten Verkehrskreise aus dem Dämmerschlaf aufschrecken. Demnächst feiern wir das 100-jährige Jubiläum gesetzlicher Mietzinsbeschränkungen und offensichtlich eignet sich das Thema nur für den Wahlkampf. € 7,– pauschal pro m², ohne Erläuterung, was damit gemeint ist.€ 7,– brutto oder netto, als fixe Obergrenze oder als fixe Untergrenze, eingefroren oder wertgesichert, inklusive oder exklusive Betriebskosten, unabhängig von Kategorie- oder Richtwertmietzins oder neben dem freien oder neben dem angemessenen Mietzins? Gilt diese Ansage nur für „Altverträge“ oder nur für neu abgeschlossene Mietverträge und das alles gar nur für Wohnungen oder auch für Geschäftslokale, die, wie wir alle wissen, noch zahlreich weit unter einer Miete von € 7,– pro m² kündigungsgeschützt vermietet sind. Leistbares oder sozial unterstütztes Wohnen, womit in der Regel pauschal meist eine gesetzliche Deckelung des Nettomietzinses verstanden wird, ist für sozialbedürftige Personen oft lebensnotwendig. Mietzinsreduziertes Wohnen ist allein die Pflicht der öffentlichen Haushalte. Leistbares Wohnen im Sinne eines gesetzlich gedeckelten Nettomietzinses darf nicht zu Lasten privater Hauseigentümer angeordnet werden, die keine öffentlichen Förderungen erhalten. Diese privaten Hauseigentümer, die persönliches Risiko tragen, Steuern bezahlen, ermöglichen schon damit Förderungen unterschiedlicher Prägung, die nur personenbezogen an wirklich Bedürftige gewährt werden sollten. Das Thema ist viel zu ernst, um nur in Zeiten des Wahlkampfs zum eigenen politischen Profil beizutragen. Die Liste der Versäumnisse ist unerträglich lange, ein politischer Wille zur fairen Regelung leider nicht vorhanden.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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