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hier finden sie die Blawgeinträge.09.11.2012 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Elisabeth Rech,
Heuchelei
Heuchelei
Die Aufregung war groß, als vor zwei Wochen der Verwaltungsgerichtshof sein Urteil verkündete. Er entschied, dass einem wegen Vergewaltigung verurteilten Straftäter der Strafvollzug in Form des überwachten Hausarrests (elektronische Fußfessel) zu gewähren ist.
Kurz zum Sachverhalt: Der Mann war mit Urteil vom 11.1.2007 wegen mehrfacher Vergewaltigung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe, davon 8 Monate unbedingt, verurteilt worden. Über Antrag wurde der Vollzug zunächst aufgeschoben, anschließend vorläufig gehemmt und schlussendlich wurde die Freiheitsstrafe auf einen unbedingt verhängten Teil von 6 Monaten gemildert. Dem Antrag des Verurteilten auf Fußfessel wurde stattgegeben, über Intervention der Frau Bundesminister für Justiz gegen diese Entscheidung Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Die für den Verurteilten positive Entscheidung entfachte einen Aufschrei in den Medien, was nicht weiter erwähnenswert wäre, hätten sich nicht auch Politiker verschiedener Parteien drastisch gegen dieses Urteil ausgesprochen. Die Palette der Stimmen reichte von „Enttäuschung und Notwendigkeit einer weiteren Überprüfung“ bis zu „Fußtritt für Opfer und Entscheidung für den Vergewaltiger“. Dabei wurde offenbar völlig übersehen, dass Gerichte jene Gesetze anzuwenden haben, die vom Parlament beschlossen werden. Das Gesetz über die Fußfessel wurde erst 2010 einstimmig verabschiedet. Alle Parteien waren dafür.
Jetzt dem Verwaltungsgerichtshof den schwarzen Peter zuzuschieben ist heuchlerisch und einem Rechtsstaat absolut unwürdig. Ganz abgesehen davon, dass durch diese unqualifizierte dem Populismus Rechnung tragende Kritik, die offensichtlich immer mehr in Mode kommt, das Ansehen der Justiz nachhaltig beschädigt wird. Es drängt sich daher die Frage auf: Wen hat es eigentlich in den letzten fünfeinhalb Jahren interessiert, dass der Verurteilte auf freiem Fuß ist und dass er umso länger unüberwacht bleibt, je länger die Entscheidung dauert?