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Blawg

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05.11.2012 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Brigitte Birnbaum,
Obsorge neu mit Sollbruchstelle?

Bei den Familiengerichten wird ab dem nächsten Jahr das große Chaos ausbrechen. Ursache ist das neue Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz, auf das sich die Ministerinnen Karl und Heinisch- Hosek nach intensivem Ringen geeinigt haben. Die konstruktive Vorarbeit im Justizministerium wird nun durch ihren missglückten Kompromiss konterkariert. Positiv am neuen Gesetz ist, dass ein Elternteil kein De-facto-Vetorecht mehr dagegen hat, dass auch der andere mit der Obsorge betraut wird. Eindeutig negativ ist jedoch die nun zwischengeschaltete sechsmonatige Phase der „vorläufigen elterlichen Verantwortung“ vor der (endgültigen) Obsorge-Entscheidung. Dafür müssten die Gerichte nämlich jeweils blitzartig die Spielregeln aufstellen. Wie soll das gehen, wenn doch jetzt schon auf viele Entscheidungen monatelang gewartet werden muss? Auch wenn die zusätzliche Anstellung von Richtern versprochen wird, wird diese neue Idee die Kapazität der Gerichte massiv überfordern. Denn neben den aktuellen Fällen werden auch in der Vergangenheit „abgeblitzte“ Elternteile neue Anträge auf Grund dieses Gesetzes stellen, was einen zusätzlichen Aktenanfall bedeutet. Überdies gibt es noch keine flächendeckende Familiengerichtshilfe,welche die Richter in dieser heißen Phase entsprechend unterstützen könnte. Damit wissen die betroffenen Familien künftig lange Zeit überhaupt nicht, welche Regeln in ihrem Fall eigentlich gelten. Dies alles nur deshalb, weil das Familienrecht wieder einmal zum ideologischen Spielball der Koalitionspartner wurde. Hoffen wir, dass der Gesetzesentwurf auf Grund konstruktiver Kritik aufheulender Experten noch einige Änderungen erfährt.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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