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Blawg

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12.10.2012 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Elisabeth Rech,
Gebühren, schön verpackt

Alle Jahre wieder beschert der Gesetzgeber seinen Bürgern zum Jahresende ein Geschenk. Schön verpackt ist es jedes Jahr. Auf der schönen Hülle steht Budgetbegleitgesetz Justiz – drinnen ist die Gebührenerhöhung. Und so ist es auch heuer wieder. Das Paket ist bereits fertig. Darin versteckt sich eine massive Erhöhung von Gebühren bei Schenkungen und Erbschaften von Immobilien. Wenn es ums Geld geht, wird der Ton gleich rauer. So wurde den Rechtsanwälten, die vor diesem Geschenk gewarnt hatten, von der Justizministerin sofort öffentlich über Medien eine Falschinformationskampagne und Panikmache unterstellt. Tatsächlich waren unsere Feststellungen in der Öffentlichkeit keines von beidem. Sie haben nur die Realität offen gelegt, die den Bürgern vor Inkrafttreten des Gesetzes verschwiegen werden sollte. Schon in der Vergangenheit hat die Rechtsanwaltschaft oftmals den Finger auf die Wunde gelegt. Auch wenn ihr die Politik nicht gefolgt ist, so hat doch der Verfassungsgerichtshof das eine oder andere Unrecht – auch in Fragen von Gebühren – wieder gerade gerückt. Wie es aussieht, muss es dieses Mal nicht so weit kommen. Der Aufschrei der Rechtsanwälte hat etwas bewirkt. Laut Justizministerium will man jetzt immerhin die engen Angehörigen bei der Weitergabe von Liegenschaften von Gebühren weitgehend ausnehmen. Wir werden beobachten, was weiter kommt. Bereits seit einigen Jahren wird nicht nur der Gerichtsbetrieb vollständig aus der Justiz finanziert, sondern auch das allgemeine Budget. Dem rechtsuchenden Bürger wird gleichzeitig der Zugang immer mehr erschwert. Es ist an der Zeit, sich auf die wahren Aufgaben der Justiz zu besinnen. Ein Gewinn maximierendes Unternehmen zu sein, gehört nicht dazu.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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