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hier finden sie die Blawgeinträge.08.10.2012 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Brigitte Birnbaum,
Keine Ersparnis
Schikanen sind keine Einsparung. Ganz im Gegenteil. Zu dieser Erkenntnis sollten bisweilen auch die Republik Österreich und ihr Justizministerium kommen, Budgetbegleitgesetz 2011 wurde unter der früheren Justizministerin die verhandlungsfreie Zeit als behauptete Budgeteinsparung abgeschafft. Inzwischen kann man ernüchtert Bilanz ziehen: Diese Maßnahme hat weder Einsparungen noch Verfahrensverkürzungen gebracht. Früher hatten Richter, Rechtsanwälte und das Gerichtspersonal überwiegend gleichzeitig ihren Urlaub angesetzt. Zwischen 15. Juli und 25. August, sowie 24. Dezember und 6. Jänner durften keine Verhandlungen stattfinden. Ausgenommen waren sogenannte Ferialsachen, also Verfahren, in denen besondere Eile geboten ist, wie zum Beispiel Unterhaltsverfahren. Bis heute konnte niemand irgendeine Einsparung durch die Abschaffung der verhandlungsfreien Zeit aufzeigen. Die Erfahrung zeigt im Gegenteil, dass oft zusätzliche Verhandlungstermine notwendig geworden sind, weil in diesen Zeiträumen die Parteien, Sachverständige und Zeugen etc. für ein Verfahren nicht greifbar sind. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten. Dadurch werden die Verfahren länger. Dadurch wird der organisatorische Aufwand für die Gerichte größer. Meinen die Vertreter der Republik, dass Rechtsanwälte zur Zwangsarbeit verpflichtet seien und rund ums Jahr zur Verfügung zu stehen haben? Das ist besonders für jene Rechtsanwälte untragbar, die nicht in der Struktur einer Großkanzlei stehen. Diese Tatsache wird durch eine zweite Entwicklung verstärkt: Durch die Verpflichtung der Rechtsanwälte zur Übernahme von teilweise nicht entlohnten Sachwalterschaften, für die sie die Barauslagen noch selbst zu tragen haben.