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hier finden sie die Blawgeinträge.28.09.2012 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Michael Auer,
Instabil
Mit 1. 9. 2012 ist bei Vermietungsumsätzen eine Option auf den Normalsteuersatz dann nicht mehr anzuwenden, wenn der Mieter oder Pächter einer Liegenschaft nicht nahezu ausschließlich vorsteuerabzugsberichtigte Umsätze nachweisen kann. Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 wird versucht, steuerliche Umgehungsmöglichkeiten bei der Neuherstellung von Objekten zu verhindern. Diese Einschränkung bezieht sich nicht nur auf die Neuerrichtung von Gebäuden nach dem 1. 9. 2012. Um für den Bürger eine nachvollziehbare Regelung zu schaffen, hat der Gesetzgeber die Neuregelung mit einer Ausnahmebestimmung versehen, wonach diese neue Bestimmung nur dann nicht anzuwenden ist, wenn mit der Errichtung des Gebäudes nicht bereits vor dem 1. 9. 2012 begonnen wurde. Die Vorsteuerberichtigungszeit wurde von 10 auf 20 Jahre verlängert und überdies die Aufbewahrungsfrist für 22 Jahre
vorgesehen. Vor allem die Bestimmungen für Wohnungseigentümergemeinschaften werden sich in der Praxis als nicht budgetwirksam erweisen. Belastet sind die Rechtsanwälte in der Verwaltung mit enormer Mehrarbeit, wie auch die Finanzverwaltung selbst administrativ überbelastet sein wird. Offensichtlich wurden die zivilrechtlichen Auswirkungen bei Verkäufen von Mehrfamilienhäusern, die der Vermieter selbst gekauft, geerbt oder geschenkt bekam, nicht bedacht.
Gleichfalls unbedacht blieben die zivilrechtlichen Folgen des Vorsteuerverlustes auf Seiten der Vermieter und die Tatsache, dass sich jeder ab sofort die Vermietung an nicht vorsteuerabzugsberechtigte Mieter oder Pächter drei Mal überlegen muss. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt, denn diese Regelungen sind nur schwer nachzuvollziehen und sorgen vor allem für Instabilität.