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hier finden sie die Blawgeinträge.10.09.2012 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Brigitte Birnbaum,
Sorge(ums)recht
Seit Jahren wird um ein neues Kindschaftsrecht gerungen. Die Reform ist angesichts zehntausender Trennungen pro Jahr dringender denn je. Jetzt droht sie wieder zu scheitern, weil sie in Wahlkampfzeiten mit allem möglichen ideologischen Gerümpel belastet wird. Es ist ohnedies eine Schande, dass in Österreich die im übrigen Europa längst üblichen Standards erst nach Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder durch Aufträge des Verfassungsgerichtshofs zur Gesetzesreparatur erreicht werden. Dennoch wird politisch weiter ein fertiger Gesetzesentwurf des Justizministeriums blockiert, der nach jahrelangen Vorarbeiten erstellt worden ist. Dabei war die dazu einberufene Arbeitsgruppe ohnedies zum Teil mit väterkritischen Personen besetzt.
Was die Ideologen nicht begreifen, ist erstens die gewaltige Überlastung der Gerichte, die getrennte Familien einem oft jahrelangen leidvollen Kampf voller Ungewissheiten aussetzt. Das ist zweitens die Erkenntnis, dass es fast immer zu Eskalationen führt, wenn nicht durch rasche, auch nur vorläufige Entscheidungen, ein beruhigendes Regelwerk zur Verfügung steht. Das ist drittens der absolute Vorrang des Kindeswohls vor irgendwelchen Grabenkämpfen oder Rachegelüsten enttäuschter Elternteile. Und das ist damit viertens der klare Vorrang für die gemeinsame Obsorge beider Eltern, außer es zeigt sich, dass diese gegen die Interessen des Kindes ist. Aber eben nur jene des Kindes!
Es ist jedoch Wahlkampf und daher lassen auch die notwendigen beschleunigenden Änderungen im Verfahrensrecht auf sich warten.