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hier finden sie die Blawgeinträge.07.09.2012 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Michael Auer,
Vertrauen
Der Sommer – heuer ohne Loch – ist vorbei und die Debatten über das Vertrauen in die österreichische Strafjustiz sind noch immer im Gange. Der medial zelebrierte Vertrauensverlust der Bevölkerung in die österreichische Justiz weist immer wieder eine besondere Schwäche auf. Wer kennt denn das Unternehmen Justiz wirklich? Wer unterscheidet tatsächlich zwischen Straf- und Ziviljustiz? Wer in der Bevölkerung unterscheidet noch zwischen Rechtsprechung und Justizverwaltung? Derzeit erarbeitet ein Team von Experten im Justizministerium Maßnahmen, die das Vertrauen der Bevölkerung in dem Bereich Justiz fördern sollen. Vertrauen kann man nur, wenn man Bescheid weiß. Laufende Information ist notwendig. Information z.B. über die vielfältigen Arbeitsbereiche eines Zivil- oder Strafrichters, Diplomrechtspflegers, Organe der Justizwache des Exekutionsvollzuges und viele andere. Objektive Information schafft Orientierung und Sicherheit auch in den eigenen Reihen. Vertrauen ist keineswegs Sicherheit ohne Beweise. Wir Rechtsanwälte warten seit geraumer Zeit auf eine Novelle unseres Berufsrechtes, die uns endlich die Möglichkeit geben soll, den Beruf des Rechtsanwaltes auch in der Form der GesmbH & Co KG auszuüben. Eine Karenzregelung für Rechtsanwälte sollte dringend gesetzlich geregelt werden. Wir Rechtsanwälte fordern Beweise. Die Themen sind an sich nicht sensationsgeladen, aber eine rasche Umsetzung von Berufsrechtsänderungen würde Effizienz beweisen. Justiz wie Politik haben vornehmlich effizient zu sein. Mit Goethe gesprochen bleibt zu sagen: „Und wenn ihr euch nur selbst vertraut, vertrauen euch die anderen Seelen.“