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Blawg

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15.06.2012 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Elisabeth Rech,
Es ist später, als man denkt (bis 29.07.)

Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht über einen Wirtschaftskriminalfall in den Medien berichtet wird. Von der Justiz werden die letzten 14 Jahre strafrechtlich aufgearbeitet. Der Vorwurf im BAWAG Verfahren datiert immerhin aus dem Jahr 1998. Und seither ist viel geschehen, was die Staatsanwaltschaften beschäftigt. Trotz dieses umfangreichen Arbeitspensums wird die Justiz nicht gelobt. Die Berichterstattung ist seit längerem negativ. Die vom Justizministerium vor mehr als einem Jahr angekündigte Vertrauensinitiative hat dagegen nichts genützt. Das hat natürlich verschiedene Gründe. Mit einem werden der Rechtsanwalt und damit auch sein Klient jedoch Tag für Tag im Gerichtssaal konfrontiert. Es ist die Qualität der in Wirtschaftsprozessen notwendigen Gutachten von Sachverständigen. Sie ist nicht nur in Einzelfällen beklagenswert. Und dabei hängt meist der Ausgang des Strafverfahrens vom Ergebnis des Gutachters ab. Denn immer mehr übernehmen sie die Rolle des Richters. Wer es nicht glaubt: es existiert tatsächlich ein Gutachten in einem renommierten Strafverfahren, das sowohl die Beweiswürdigung als auch die rechtliche Beurteilung vorweg nimmt. Sämtliche Beschuldigte sind bereits verurteilt, obwohl sie vom Staatsanwalt noch nicht einmal angeklagt wurden. Es glaubt wohl niemand, dass dieser Sachverständige objektiv ist. Und was geschieht? Nichts! Den Staatsanwalt stört es nicht und die Beschuldigten haben so gut wie keine realistischen Möglichkeiten, einen Sachverständigen wieder los zu werden. Daher wird unser Sachverständiger als selbst ernannter Richter seine in allen Bereichen vor gefasste Meinung bis zum vermutlich negativen Urteil weiter vertreten können. Die Politik sieht dabei zu. Sie kennt diesen Missstand, tut nichts dagegen und riskiert sehenden Auges, dass Menschen auf Jahre hinaus unschuldig hinter Gitter wandern. Dabei verkündet sie den naiven Slogan, einem Unschuldigen könne nichts passieren. In einem wirklich funktionierenden Rechtsstaat hätten verantwortungsvolle Politiker ein offenes Ohr für die Rechtsanwaltschaft, die seit Jahren diesen Missstand anprangert. Die Einführung von Qualitätskriterien für Gutachten sowie die Zulassung von Privatgutachten im Prozess würde bereits vieles verbessern. Bis jetzt wurden wir nicht gehört. Darunter werden alle jene leiden, die sich, ohne es jetzt noch für möglich zu halten, eines Tages vor dem Staatsanwalt wieder finden. Es kann jeden von uns treffen. Besonders gefährdet sind, wie die Erfahrung zeigt, Manager und Politiker. Das sollte dem einen oder anderen zu denken geben und ihn dazu bringen, sich für unsere Forderungen nach Qualitätskriterien für Gutachten und für die Zulassung von Privatgutachten im Strafprozess einzusetzen. Denn: es ist später, als man denkt.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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