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hier finden sie die Blawgeinträge.30.07.2012 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Brigitte Birnbaum,
UNGEHEUERLICH 11.06.2012
Ungeheuerlich
Für Menschen, die auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen Behinderung nicht mehr imstande sind, über ihr Vermögen oder ihre Rechtsangelegenheiten zu disponieren, wird ein Sachwalter bestellt. Das Institut der Sachwalterschaft hat die frühere Entmündigung ersetzt. Das trifft häufig alte Menschen ohne zum Beistand bereite oder geeignete Familie. Was freilich nichts an der Notwendigkeit einer solchen Institution wie auch daran ändert,
dass sich besachwaltete Menschen in einer bedauerlichen Lebenslage befinden. Dazu kommt, dass sich manche alte Menschen ständig verfolgt fühlen,
was zu Beschwerden über den eigenen Sachwalter führt.
Von den Gerichten werden in einem Viertel der Fälle Rechtsanwälte als Sachwalter eingesetzt. Auffälligerweise besteht ein konsequentes Ungleichgewicht
bei der Bestellung zu Sachwaltern von Mitgliedern anderer rechtsberatender Berufe zu Lasten der Rechtsanwälte. Das ist eine krasse Ungleichbehandlung. Diese wird durch mehrere Aspekte noch verschlimmert. Ein Rechtsanwalt kann die Übernahme einer Sachwalterschaft nur in Ausnahmefällen ablehnen. Bei mittellosen Personen entfällt die im Gesetz vorgesehene Entschädigung. Der Verwaltungsgerichtshof hat den Rechtsanwälten in diesen Fällen sogar den Ersatz der Barauslagen aberkannt. Hingegen werden Sachwaltervereine vom Staat quersubventioniert. Kein Wunder, dass die Rechtsanwaltschaft das als Zwangsarbeit und Enteignung einstuft.
Besonders ärgerlich wird der derzeitige Zustand rund um das Institut Sachwalterschaft aber auch dadurch, dass Funktionäre von Seniorenvereinen es unbewusst oder bewusst – populistisch? – missverstehen. Denn Sachwalter sind eindeutig nicht dazu da, die Pflege, Gesundheitsversorgung oder Therapien ihrer Schützlinge zu organisieren, wie dieser Tage von solchen Funktionären behauptet worden ist. Ein Rechtsanwalt wäre mit all diesen Aufgaben auch inhaltlich völlig fehl am Platz. Dafür gibt es den großen Sozialapparat der Länder und Gemeinden in all seinen vielfältigen Formen.
Hinter solchen Forderungen von Seniorenvertretern steht aber auch noch ein weiteres Missverständnis: Wer pflegebedürftig ist, muss deswegen noch keineswegs einen Sachwalter benötigen. Man braucht Pflege, wenn der Körper nicht mehr kann; einen Sachwalter braucht man hingegen, wenn der Geist nicht mehr klar denken oder kommunizieren kann.
Besonders erstaunlich wird es, wenn solche Seniorenvertreter nun öffentlich nach einer „Alterswohlfahrt“ verlangen, in der von einem großen Apparat alle
rechtlichen und pflegerischen Bedürfnisse der Betroffenen behandelt werden. Damit würde erstens eine riesige, unfinanzierbare Bürokratie geschaffen
und zweitens droht dadurch eine quasi automatische Entmündigung alter Menschen. Was eigentlich ungeheuerlich ist.